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preparatory:AB 261757

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich auch nur kurz - der Kommissionssprecher hat es eigentlich bereits ausgeführt -: Es geht insbesondere darum, die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir Ihnen vorlegen, um die Mindeststandards aus dem Beps-Projekt zu ergänzen. Einerseits geht es um die Ergänzung der Präambel und um eine Missbrauchsklausel in diesen Bereichen, andererseits wird [PAGE 362] der Mindeststandard auch betreffend Streitbeilegungsverfahren, das ist die Beps-Massnahme 14, entsprechend umgesetzt.

Wo das nicht bereits in früheren Verfahren geschehen ist, wird die Bestimmung zur Amtshilfe ergänzt; das ist beim Iran und bei der Ukraine der Fall. Eine Ausnahme ist das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, weil die Amtshilfe dort bereits standardgemäss geregelt ist. Es gibt daneben einige steuerliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine geht es um die Verbesserung betreffend die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Im Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden gibt es verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen, und es ist eine Neuregelung der Besteuerung von Ruhegehältern vorgesehen. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, der Ukraine und Irland werden mit einer Schiedsklausel ergänzt; in Bezug auf die Rechtssicherheit ist das eine Verbesserung im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Es ist weitgehend ein Routinegeschäft, das wir Ihnen laufend unterbreiten. Die Doppelbesteuerungsabkommen dienen insbesondere schweizerischen Unternehmen und Einzelpersonen, die in beiden Ländern entsprechend tätig sind.

Ich bitte Sie also, auf diese Begehren einzutreten und ihnen zuzustimmen.

[VS]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu