preparatory:AB 262020
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-04
Wortprotokoll
Dieses Gesetz ist dringend notwendig, gerade in Zeiten von Cyberbedrohung, aber auch für alle unsere international tätigen Firmen. Es fasst einerseits bestehende verstreute Bestimmungen zusammen und schafft ein einheitliches hohes Cybersicherheitsniveau im Bereich der Informationssicherheit. Andererseits bringt es aber auch echte Fortschritte, wie zum Beispiel mit der Schaffung einer behördenübergreifenden Fachstelle des Bundes für die Steuerung der erforderlichen Massnahmen für die Informationssicherheit. Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes trägt einer integralen Informationssicherheit und dem gesellschaftlichen und technischen Wandel im Umgang [PAGE 682] mit Informationen angemessen Rechnung; Stichworte sind Digitalisierung, Cyber, Big Data und Open Data.
Cybersicherheit ist die grosse Herausforderung, und Informationssicherheit ist ein zentrales Element davon. Andere Staaten investieren über 10 Prozent des IKT-Budgets in die Sicherheit, die Banken sogar 10 bis 12 Prozent. Aus SP-Sicht ist es sogar falsch, nur das absolute Minimum zu tun, wie wir das jetzt hier machen und wie das der Bundesrat auch vorgesehen hat. Wir wären hier auch für ein höheres Ambitionsniveau zu haben gewesen, denn es handelt sich um Risiken mit sehr hoher Eintretenswahrscheinlichkeit und einem sehr grossen Schadensausmass bei gleichzeitig im Verhältnis überblickbaren Kosten. Selbst bei einem hohen Ambitionsniveau werden sich die Kosten insgesamt bei verantwortbaren etwa 100 Millionen bewegen. Dass dies gar nichts nützt, wie jetzt die SVP sagt, das ist einfach so behauptet.
Die Fragen nach den finanziellen Folgen dieses Gesetzes standen bei den Diskussionen in der SiK-N denn auch dermassen im Vordergrund, dass, wir haben es jetzt wieder gemerkt, ganz in Vergessenheit geriet, wofür dieses Gesetz eigentlich benötigt wird und dass im Bereich[NB]Informationssicherheit tatsächlich dringender Handlungsbedarf besteht. Man könnte das Verhalten des Nationalrates und der SiK-N sogar als Arbeitsverweigerung bezeichnen. Zuerst wurde gar nicht erst auf das Gesetz eingetreten, obwohl man ja die Möglichkeit gehabt hätte, das Gesetz zu konkretisieren und zu verbessern. Nachdem der Ständerat[NB]wieder auf das Gesetz eingetreten war, wurde es in der SiK-N einmal mehr mit einer Sistierung verschleppt. Nun kann ich es kaum glauben, dass ich jetzt wirklich hier stehe und wir dieses Gesetz nun endlich beraten.
Für die SP-Fraktion war der akute Handlungsbedarf von Anfang an ausgewiesen. Ich hoffe sehr, dass wir durch all die diversen Pirouetten nicht allzu viel wertvolle Zeit verloren haben. Die SP-Fraktion wird ihre eigenen Minderheitsanträge in der Detailberatung begründen. Den beiden Minderheitsanträgen Glättli zu den Artikeln 6a und 86 werden wir zustimmen. Sie tragen dazu bei, dass die Standardanforderungen genug hoch sind und auf international anerkannten Standards beruhen. Die Anträge der Minderheit I (Flach) und der Minderheit II (Keller-Inhelder) zu den Artikeln 20 und 26 werden wir ablehnen. Wir sind der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Kann-Formulierung bei der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator am vernünftigsten ist. In der Detailberatung wird das noch genauer begründet werden.
Insgesamt wird die SP-Fraktion aber in der Gesamtabstimmung klar und überzeugt dem Gesetz zustimmen.