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AB 262037

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel unterstützt die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP den Minderheitsantrag Flach und hält damit an der Version des Ständerates fest.

Der Ständerat hat hier festgehalten, dass die AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator verwendet wird. Uns scheint dies richtig und sinnvoll zu sein. Die Verwendung der AHV-Versichertennummer in diesem Sinn ist aus unserer Sicht effizient und die Vereinheitlichung des Gebrauchs, wie dies der Ständerat mit der Aufnahme dieses Artikels vorsieht, angemessen. Wenn wir im Zusammenhang mit der Verwendung der AHV-Versichertennummer Angst haben, dass ein Datenschutzproblem vorliegt, dann sollten wir uns wohl alle in unserem persönlichen Umfeld und in einem riesig grossen Umfeld mit ganz vielen Daten auseinandersetzen, die wir heute auch so weitergeben. Die AHV-Versichertennummer ist ein klarer Identifikator und kann so gebraucht werden. Sie kann für alle sicher gehandhabt werden.

Wie wir in der Kommission gehört haben, wird die AHV-Versichertennummer schon heute im Militärbereich zur Identifikation verwendet. Wir unterstützen dies, wir unterstützen auch, dass dies mit diesem Gesetz auch der Fall sein kann.

Ich bitte Sie, die Minderheit I (Flach) und damit den Ständerat zu unterstützen. Die Minderheit II (Keller-Inhelder) lehnen wir ab.

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