preparatory:AB 262911
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-10
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin, eine Frage zu Artikel 16 Absatz 1: Ziel des CO2-Gesetzes ist es ja, den CO2-Ausstoss der Schweiz zu senken. Dabei kann die Herstellung synthetischer Treibstoffe aus überschüssigem Strom hilfreich sein. Gemäss der Formulierung der Mehrheit bei Artikel 16 Absatz 1 darf für die Herstellung synthetischer Treibstoffe nur CO2-armer Strom verwendet werden. Was ist an dieser Formulierung so falsch? Was ist so falsch, wenn zum Beispiel auch überschüssiger Strom aus einem Schweizer AKW für die Herstellung synthetischer Treibstoffe verwendet werden darf?