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preparatory:AB 263211

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Ich vertrete bei Block 4 drei Minderheitsanträge. Der erste ist ein Antrag zu Artikel 39 Absatz 2 Litera b. Der Bundesrat sah in Artikel 39, "Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden", 450 Millionen Franken für die Massnahmen vor. Im Speziellen wollte der Bundesrat zusätzlich die Wärmebereitstellung aus geothermischen Anlagen fördern; dafür hat er eigens 30 Millionen Franken vorgesehen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wir ohne Geothermie die CO2-Ziele nicht erreichen werden. Es ist ja eigentlich auch fahrlässig, die unerschöpfliche Wärme der tiefen und mitteltiefen Geothermie praktisch ungenutzt zu lassen. Das Potenzial wäre ja riesig. Selbstverständlich reichen 30 Millionen Franken nicht aus, um den Bedarf an Wärme aus der Geothermie sicherzustellen. Aber es ist ein wesentlicher Beitrag, um in diesem Bereich technisch weiterzukommen. Vor allem in der Bohrtechnik und in der Risikominderung betreffend Erderschütterungen sind noch weitere Anstrengungen notwendig.

Mit meiner Minderheit möchte ich, wie ursprünglich vorgesehen, 30 Millionen Franken wieder zweckgebunden für die Geothermie einsetzen. Mit meinem Zusatz, dass bei einem Nichtgebrauch der Mittel diese für andere Massnahmen zu gebrauchen sind, ist auch sichergestellt, dass die Gelder nicht verloren gehen. Wer das Wärmepotenzial der Geothermie verstärkt nutzen will, unterstützt meine Minderheit.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 39 Absatz 2bis. Habe ich vorhin für eine neue Technologie gekämpft, möchte ich hier auf eine falsche Sichtweise aufmerksam machen. Der Ständerat hat für den Klimafonds abschliessend bestimmt, dass der Bundesrat die Kriterien und Modalitäten für [PAGE 857] sämtliche Unterstützungen festlegt. Ich begrüsse diese Delegation an den Bundesrat. Nun hat Ihre Kommission diesen Absatz aber noch damit ergänzt, dass zusätzlich die wirtschaftliche Situation im ländlichen Raum und in der Bergregion berücksichtigt werden muss. Ich erinnere Sie daran, dass wir uns bei Artikel 39 des CO2-Gesetzes betreffend die Gebäude befinden, und Gebäude sind Sache der Kantone. In welcher Form die verschiedenen Regionen berücksichtigt werden, ist Sache der Kantone und nicht des Bundes. Es darf nicht sein, dass der Bund im CO2-Gesetz bei den Gebäuden auch noch die wirtschaftlichen Situationen der einzelnen Wirtschafts- und Bergregionen mitberücksichtigen muss. Für diese Problematik haben wir einen Finanzausgleich geschaffen. Hier nun das CO2-Gesetz für weitere Ausgleichsmassnahmen zu missbrauchen, erachtet die Minderheit als schwerwiegenden Systemfehler.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen und der Version des Ständerates zuzustimmen.

Ich komme zu meinem letzten Minderheitsantrag, zu Artikel 41 Absatz 4 Litera a. Bei meinem dritten Minderheitsantrag geht es um die Rückvergütung des Ertrags aus der CO2-Abgabe, der Flugticketabgabe und der Abgabe Allgemeine Luftfahrt. Diese Rückverteilung ist sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Bevölkerung vorgesehen. Dabei wollen der Bundesrat und die UREK-N den Anlagebetreibern, die am Emissionshandelssystem teilnehmen, keine Rückvergütung erstatten. Die Argumentation, dass sie ja auch keine CO2-Abgabe leisten, erachtet die Minderheit als falsch. Grundsätzlich wird bei Rückvergütungen von Lenkungsabgaben nicht auf die Höhe der einbezahlten Summen abgestellt, sondern die Mittel fliessen gleichmässig an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurück, dies unabhängig von der bezogenen Leistung. Emissionsintensive Anlagen werden zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet; dass diese im Gegenzug von Rückvergütungen ausgeschlossen werden sollen, lehnt die Minderheit ab.

Ich bitte Sie auch hier, meiner Minderheit zu folgen und damit der Version des Ständerates zuzustimmen.