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preparatory:AB 265640

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

In diesem Kapitel 2 Abschnitt 1 geht es um die technischen Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen in den Gebäuden. Die Kommission ist sich einig, dass die definierten Massnahmen zu ergiebigen und nachhaltigen Einsparungen führen - wir machen also den Gebäudepark fit für die Zukunft. Der Gebäudebereich ist der wirkungsvollste Zusatzhebel des vorliegenden CO2-Gesetzes bezüglich Verminderung der Inlandemissionen. Wir müssen uns bewusst sein, dass noch immer in drei von fünf Wohngebäuden in der Schweiz mit fossilen Energieträgern geheizt wird. Europaweit gehören die Schweizerinnen und Schweizer zu den Top Drei der Heizölverbraucher und zahlen hierfür jährlich 2,5 Milliarden Franken ins Ausland. Der Gebäudebereich trägt rund ein Viertel zu den im Inland verursachten CO2-Emissionen bei, obwohl bewährte und günstige Alternativen bestünden.

Der Antrag der Mehrheit respektiert die kantonale Gebäudehoheit. Ein Rechtsgutachten hält fest, dass die kantonalen Zuständigkeiten für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen - dies bezieht sich auf Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung -, respektiert sind. Immerhin muss es dem Bund möglich sein, im Rahmen übergeordneter politischer Strategien über die Zielerreichung zu bestimmen. Als Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren bereits im Vorfeld dieser Differenzbereinigung ihre Position zu den gebäuderelevanten Bestimmungen des CO2-Gesetzes verabschiedet haben. Sie unterstützen die Einführung der CO2-Grenzwerte für den Heizungswechsel mit einer Übergangsbestimmung zugunsten der Kantone. Im Gebäudebereich wird so die Reduktion von CO2-Emissionen Hand in Hand mit der Effizienzsteigerung und der Eigenstromerzeugung angegangen, wie es in der Medienmitteilung vom 21. August 2020 heisst.

Nun aber zu Artikel 9 Absatz 2ter, zur Minderheit Mazzone: In der Kommission wurde ausführlich diskutiert. Biogas ist bei der Verbrennung CO2-neutral und daher klimapolitisch wünschenswert. Die Produktion ist aber aufwendig und das Potenzial beschränkt, wie die Kommission mitgeteilt hat. Daher sollte Biogas nicht grossflächig und in schlecht isolierten Gebäuden eingesetzt werden. Sowohl der Antrag der Mehrheit als auch der Antrag der Minderheit Mazzone werden dieser Tatsache gerecht. Die Mehrheit begrüsst den Zusatz des Nationalrates, wonach der Anteil Biogas nur auf 100 Prozent erhöht werden kann, wenn auch in die Effizienz investiert wurde. Für die Minderheit Mazzone, die Festhalten beantragt, [PAGE 649] bleibt es unklar, was der Zusatz aus dem Nationalrat genau bedeutet. Der Antrag Mazzone unterlag in der Kommission mit 6 zu 7 Stimmen.