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AB 266250

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09

Wortprotokoll

"Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 1", so heisst der Titel der Vorlage, die wir vor uns haben. Wir sind Zweitrat bei dieser Beratung, und es geht im Wesentlichen um die Frage, ob und wie die Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt oder sogar gesenkt werden können. Sie kennen die doch relativ beunruhigende Ausgangslage: Zwischen 1996, dem Jahr, als das Krankenversicherungsgesetz in Kraft trat, und 2017 sind die Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 12 auf 32 Milliarden Franken gestiegen. Damit haben sie sich innerhalb von zwanzig Jahren verdreifacht, in einer Zeit, in der die Teuerung tief und auch die Lohnentwicklung wesentlich tiefer als diese Kostenentwicklung war. Das hat dazu geführt, dass pro versicherte Person pro Jahr durchschnittlich 4 Prozent höhere Kosten angefallen sind.

Wenn wir die Kostenblöcke betrachten, sprechen wir in der Regel von vier grossen Blöcken: erstens die stationäre Spitalbehandlung, zweitens die ambulante Behandlung durch Ärzte- und Ärztinnen, drittens die Arzneimittel und viertens die ambulante Spitalpflege. Wenn der Bundesrat nun mit zwei Paketen kommt, um diese Kosten einzudämmen, stützt er sich im Wesentlichen auf einen Expertenbericht vom 24.[NB]August 2017, der eine ganze Reihe von Massnahmen vorschlägt. Der Bundesrat hat sich entschieden, die Massnahmen in zwei Pakete zu unterteilen. Das, ich würde mal sagen, harmlosere Paket haben wir heute vor uns, das vielleicht brisantere zweite Paket wird noch folgen und Fragen wie das Globalbudget umfassen. Aber auch die heutige Vorlage hat es in sich. Ich komme gleich auf deren Inhalt zu sprechen.

Um es vorwegzunehmen: Der Nationalrat hat der Vorlage am 18. Juni 2020 mit 140 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen im August mit der Vorlage befasst und sie am Schluss einstimmig gutgeheissen. Die einzelnen Teile der Vorlage waren in der Kommission aber teilweise durchaus ein emotionaler Diskussionsgegenstand.

Dieses Paket umfasst neun Massnahmen zur Kostendämpfung. Schwergewichtig soll zum einen ein sogenannter Experimentierartikel eingeführt werden. Dieser Experimentierartikel soll es ermöglichen, innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des KVG zu testen, das heisst, eigentlich gesetzwidrige Pilotprojekte zu [PAGE 708] starten, um herauszutüfteln, in welchen Bereichen Kostendämpfungen möglich sind und in welchen nicht. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Einführung einer neuen nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich, welche für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig sein soll. Hier bestand in der Kommission breite Einigkeit darüber, dass dem zuzustimmen ist. Es wird deshalb zur Grundstruktur dieser Tariforganisation in der Detailberatung keine grössere Diskussion mehr geben. Verbunden mit der Einführung der nationalen Tariforganisation ist auch die Verpflichtung der Leistungserbringer und der Kassen, der neuen Tariforganisation die notwendigen Daten zu liefern.

Drittens soll neu eine gesetzliche Grundlage für die verbindliche Vereinbarung von Massnahmen durch die Tarifpartner zur Steuerung der Kosten in gesamtschweizerisch geltenden Verträgen geschaffen werden. Wir werden in der Detailberatung auf diese teilweise umstrittene Frage zurückkommen. Als Folge davon möchte der Bundesrat auch eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für die ambulanten Behandlungen einführen, und zwar, darauf gestützt, nicht nur für Einzelleistungstarife, wie das normalerweise auch heute üblich ist, sondern in grösserem Umfang als heute auch für Patientenpauschaltarife. Wir kommen in der Detailberatung auch darauf zurück.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen sind nicht klar; das ist von vornherein zuzugeben. Sie werden im Wesentlichen davon abhängen, ob sich diese Massnahmen in den vier Kostenblöcken wirklich kostensenkend oder wenigstens kostendämpfend auswirken. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von längerfristigen Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken aus, so wird das dort festgehalten. Ihre Kommission schliesst sich dieser Einschätzung bei aller Unschärfe an.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung werden wir auf die einzelnen Fragen zurückkommen.

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