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preparatory:AB 266575

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09

Wortprotokoll

Die Präsidentin hat uns aufgefordert, die Artikel 10 und 11 untereinander aufzuteilen, weshalb mein französischsprachiger Kollege zu Artikel 10 gesprochen hat und ich nun zu Artikel 11 sprechen werde. Hier haben wir drei Minderheitsanträge.

Die Minderheit Prelicz-Huber möchte mit zwei neuen Buchstaben abis und ater die Anspruchsberechtigung für Kurzarbeitsentschädigung auf weitere Personenkategorien ausdehnen. Die Kommission lehnt diese Ausweitung auf Personen mit verschiedenen Arbeitgebern, Projektaufträgen oder Gagen gemäss Buchstabe abis wie auch auf Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie auf ihre mitarbeitenden Ehegatten gemäss Buchstabe ater ab. Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Gerade für letztere Gruppe wurden die Leistungen nach dem Lockdown und mit der Aufhebung des Arbeitsverbotes sukzessive abgebaut. Es soll nun keine neue Anspruchsberechtigung entstehen. Das Ziel der Kurzarbeit muss ja immer in Erinnerung bleiben: Es geht darum, Arbeitsplätze zu erhalten.

Hingegen hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung einem neuen Buchstaben e mit einer weiteren Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf, in einem Lehrverhältnis oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit zugestimmt. Die Minderheit Dobler unterstützt die bundesrätliche Fassung und will Buchstabe e streichen.

Die Minderheit Maillard möchte mit einem neuen Absatz 2 den Lohnersatz für tiefere Löhne auf 100 Prozent erhöhen. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit I (Feri Yvonne) möchte mit einem neuen Artikel 11a Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung aufnehmen. Dieser Minderheitsantrag entspricht auch einem Antrag der WBK. In der SGK wurde der entsprechende Antrag mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die Bedeutung der Kinderbetreuung ist unbestritten. Aber familienexterne Kinderbetreuung ist Sache der Kantone. Wir sind nicht mehr im Lockdown, die familienexterne Kinderbetreuung funktioniert wieder, und wir sollten uns wieder auf die föderalen Zuständigkeiten besinnen. Die Minderheit Weichelt-Picard wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie möchte eine verpflichtende Formulierung, während die Minderheit Feri Yvonne eine Kann-Formulierung vorsieht.

Mit einem neuen Artikel 11b, "Massnahmen im Bereich der Kaufkraft", möchte die Minderheit Maillard Reserven der Versicherer auflösen und an die Versicherten zurückbezahlen. Es trifft zu, dass die Versicherer, gemessen am gesetzlich vorgeschriebenen Minimum, teilweise über zu hohe Reserven verfügen. Deshalb hat Ihre SGK mit Brief vom 15. Mai den Bundesrat ersucht, die Regeln für die Prämienkalkulation 2021 anzupassen, sodass die Prämien so tief wie möglich gehalten werden können bzw. nicht erhöht werden müssen. Denn wenn die Prämien nicht steigen, stärkt das die Kaufkraft der Familien. Das BAG als Aufsichtsbehörde genehmigt die Prämien und entscheidet mit der Genehmigung über die Prämienhöhe auch über die Äufnung oder den Abbau von Reserven. Der Antrag Maillard hingegen widerspricht dem KVG sowie dem KVAG und entzieht der OKP Mittel, die ihr zugewiesen sind. Die Reservesituation der Versicherer ist unterschiedlich, und ein Ausgleich über eine gemeinsame Einrichtung würde einen neuen Ausgleich unter Versicherern einführen, was klar KVG-widrig wäre. Die SGK hat den Antrag mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit Glarner möchte zur Linderung der Auswirkungen der Covid-19-Epidemie die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden stärken. Der Antrag ist indes unklar formuliert. So ist beispielsweise nicht klar, ob ein Abzug für Leistungen über 100 Franken an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz zulässig sei, welche im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, oder ob auf die Beschränkung des Abzugs auf 20 Prozent gemäss Artikel 33a DBG verzichtet werden soll. Es ist auch völlig unklar, zu welchen Steuerausfällen eine solche Bestimmung führen würde. Die SGK hat diesen Antrag mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Minderheit Prelicz-Huber möchte eine Anpassung von Artikel 335i OR. Es geht darum, im OR den Schwellenwert für Sozialpläne für eine befristete Zeit anzupassen. Für die Kommissionsmehrheit ist eine solche Anpassung für die Dauer von einem Jahr nicht zielführend. Die Kommission hat diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit möchte hingegen eine Übergangsbestimmung zu Artikel 47a BVG ins Gesetz aufnehmen. Die auf Anfang 2021 in Kraft tretende Regelung, dass jemand, der im Alter von über 58 Jahren entlassen wird, in der bisherigen Pensionskasse bleiben kann, würde bereits für Personen gelten, welche ab August 2020 arbeitslos würden und dieses Alter erreicht haben. Die Minderheit Glarner möchte diese Bestimmung streichen. Die Kommission hat sie indes mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ins Gesetz aufgenommen.

Ich bitte Sie, bei allen Artikeln der Kommissionsmehrheit zu folgen.