preparatory:AB 266809
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
In der ausserordentlichen Session vom vergangenen Mai haben Nationalrat und Ständerat dem Bundesrat zwei gleichlautende Motionen ihrer Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen überwiesen. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage hinsichtlich der Ertragsausfälle, die im öffentlichen Verkehr wegen der Corona-Krise entstanden sind, mit einer Gesamtübersicht zu allen Bereichen des Personenverkehrs, der Infrastruktur sowie des Güterverkehrs zu erarbeiten. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dieses dringliche Bundesgesetz innert kurzer Zeit erarbeitet.
Den öffentlichen Verkehr traf der vom Bund verordnete Lockdown mit der Aufrechterhaltung des Angebots und dem Einbruch der Nachfrage gleich doppelt. Auf Geheiss von Bund und Kantonen wurde im Personenverkehr notwendigerweise ein breites Angebot aufrechterhalten, um die Grundversorgung sicherzustellen. Im Schnitt entsprach dies etwa 80 Prozent des normalen Angebots. Auf wichtigen Linien blieb das Angebot unverändert. Dadurch fielen die Kosten bei den [PAGE 1373] Unternehmen insgesamt praktisch unverändert hoch an. Gleichzeitig empfahl der Bundesrat allen Personen, den öffentlichen Verkehr möglichst zu meiden. Dadurch fehlten dem öffentlichen Verkehr die Kundinnen und Kunden mitsamt den entsprechenden Erträgen. Im Personenverkehr brach die Nachfrage von April bis Juni im Vergleich zum Vorjahr um fast zwei Drittel ein. Die Kundinnen und Kunden kommen jetzt zwar langsam zum öffentlichen Verkehr zurück, auf dem Vorjahresniveau ist man aber bei Weitem noch nicht. So besteht weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Aufwand, der seit einigen Wochen dem Vor-Krisen-Niveau entspricht, und den Einnahmen, welche wegen der fehlenden[NB]Kunden[NB]im[NB]öffentlichen Verkehr weiterhin deutlich tiefer liegen.
Die meisten Transportunternehmen sind trotz grosser Anstrengungen und Kostensenkungen nicht in der Lage, die aufgrund der ausbleibenden Erträge anfallenden finanziellen Einbussen alleine zu tragen. Dazu kommt, dass die Transportunternehmen von Gesetzes wegen kaum Gewinne erwirtschaften können. Dies ist mit ein Grund, warum sie die Einnahmenausfälle nicht selber kompensieren können.
Aufgrund dieser Überlegungen ist die Kommission klar der Meinung, dass das Erfolgsmodell öffentlicher Verkehr für die Zukunft keinen Schaden nehmen darf. Sie unterstützt das vorgeschlagene Massnahmenpaket des Bundesrates. In einigen Punkten geht unsere Kommission wie der Ständerat weiter als der Bundesrat, so beim Ortsverkehr, beim touristischen Verkehr, beim Autoverlad und bei den Reserven.
Ich gehe kurz auf die vier Minderheitsanträge ein.
Ich komme zur ersten Minderheit Giezendanner, die eine Streichung der Unterstützung für den Güterverkehr verlangt: Die Schweizer Güterverkehrsunternehmen haben eine tragende Rolle in der Verlagerungspolitik der Schweiz und sind für die Schweizer Wirtschaft versorgungsrelevant. Wegen der Schliessung ganzer Industrien in Italien sind die Verkehre vor allem im internationalen Güterverkehr stark eingebrochen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind mit Einnahmenausfällen konfrontiert. Der Kommission ist es wichtig, dass wir verhindern, dass es zu Einstellungen von Verkehrsverbindungen und damit zu einer Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse kommt. Darum empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, den Minderheitsantrag Giezendanner abzulehnen und den Güterverkehr mit rund 70 Millionen Franken zu unterstützen. Der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich komme zum zweiten Minderheitsantrag Giezendanner, welcher die Reserven betrifft. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die gesamte Spezialreserve in Anrechnung gebracht werden soll, nicht aber andere Reserven der Unternehmungen, die aus anderen Sparten stammen. Man geht nämlich bei den Transportunternehmen davon aus, dass auch im kommenden Jahr Ertragseinbrüche zu verzeichnen sein werden. Weiter würde der Minderheitsantrag Giezendanner den unternehmerischen Handlungsspielraum der Unternehmen für die nächsten Jahre massiv einschränken. Vielfach entstehen Reserven nämlich nur buchhalterisch. Es ist keine ausreichende Liquidität dafür vorhanden. Darum empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich komme zur dritten Minderheit Giezendanner, welche eine Streichung der Unterstützung für den Ortsverkehr verlangt. Unsere Kommission hat bereits in ihrer Motion, die Auslöserin dieser Vorlage war, explizit den Ortsverkehr erwähnt und begrüsst nun die ständerätliche Formulierung, wonach sich der Bund zu einem Drittel an den Ertragsausfällen des Ortsverkehrs beteiligen muss. Der Ortsverkehr ist von der Covid-19-Krise gleich betroffen wie der regionale Personenverkehr. Es geht hier in einer ausserordentlichen Situation um eine einmalige Opfersymmetrie, die auf das Jahr 2020 befristet ist. Damit ändern wir auch nichts an der grundsätzlichen Verantwortlichkeit von Kantonen, Städten und Gemeinden für den Ortsverkehr. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt, auch diesen Minderheitsantrag Giezendanner abzulehnen. Die Kommission hat ihren Beschluss mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
Schliesslich komme ich zum Minderheitsantrag Graf-Litscher auf Ausweitung der Unterstützung für den Fernverkehr. Die Kommission hat sich mit 16 zu 9 Stimmen gegen Abgeltungen für Linien des Fernverkehrs ausgesprochen. Das Bundesamt für Verkehr hat die Kommission darüber informiert, dass das BAV und die SBB im März 2020 in einer schriftlichen Vereinbarung die Modalitäten zur periodischen Anpassung des Deckungsbeitrags im Fernverkehr und den Prozess dafür festgelegt haben. Eine erste Überprüfung ist per Ende 2021 vorgesehen. Auch hat das BAV versichert, dass allfällige tiefgreifende finanzielle Einbrüche bei der Festlegung des Deckungsbeitrags für die Folgejahre berücksichtigt werden könnten. Die SBB selber haben keine Abgeltungen für den Fernverkehr beantragt. Als Fazit kann man für den Fernverkehr feststellen, dass zwar auch dieser Ertragseinbrüche erleidet - wir haben auch heute die Medienmitteilung der SBB gesehen -, diese Problematik jedoch anders gelöst werden kann.
Noch zwei Hinweise aus dem Sekretariat für die Redaktionskommission: In Artikel 28a Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes gibt es eine Differenz zwischen Deutsch und Französisch; richtig ist der deutsche Text. Artikel 36 Absatz 2bis des Personenbeförderungsgesetzes müsste auf Artikel 28 Absatz 1bis und Absatz 2bis referenzieren - Absatz 2bis müsste also noch ergänzt werden. Das wären die zwei[NB]Hinweise aus dem Sekretariat für die Redaktionskommission.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen und diesem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise gemäss der ständerätlichen Fassung zuzustimmen.