Lexipedia

AB 266941

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10

Wortprotokoll

Corona hat unser Parlament und den Bundesrat auch staatsrechtlich einem Stresstest ausgesetzt. Unser politisches System ist wenig darauf ausgerichtet, grundlegende Entscheide schnell zu treffen. Bisher hat die Schweiz das nicht so schlecht gemacht. Der Bundesrat hat sehr schnell, sehr schnittig entschieden und jetzt, aus der kurzen Distanz betrachtet, eigentlich auch eine gute Wirkung erzielt, namentlich wenn man sie international vergleicht. Der grosse Vorteil der schweizerischen Regelung war: Der Bundesrat hat Hilfe versprochen, und im Gegensatz zu den meisten Umgebungsländern ist die Hilfe auch gekommen, und zwar schnell und ziemlich zielgerichtet.

Jetzt ist die Frage: Wie kommen wir auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg zurück? Gesetzgebung ist Sache des Parlamentes, und wie kommen wir da aus dem Notrecht wieder heraus? Es ist richtig, dass der Bundesrat im Gegensatz zu ursprünglichen Absichten auf eine eigentliche Generalvollmacht verzichtet hat, die es ihm ermöglichen würde, sehr weitgehend selbstständig zu legiferieren. Das passt nicht in ein parlamentarisches und direkt-demokratisches System, wie wir es haben, hinein.

Die Vorlage, die der Bundesrat jetzt bringt, ist von der Grundkonzeption her meines Erachtens richtig. Der Bundesrat möchte eine Grundgesetzgebung machen, wo Fragen gesundheitspolitischer Art, aber auch eine ganze Reihe von wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen in der Grundlage angelegt werden. Er möchte, so, wie ich den Bundeskanzler verstanden habe, auf die Wintersession hin eine Anschlussgesetzgebung bringen, die auf der Härtefallbasis eine Unterstützungsgesetzgebung für besonders betroffene Branchen wäre: Gesetzgebung und auf die Wintersession hin. Der Nationalrat hat nun gestern einen etwas anderen Weg beschritten. Er möchte jetzt schon im Covid-19-Gesetz eine Unterstützungsgesetzgebung einfügen, und zwar nicht nur für bestimmte Branchen, sondern generell, wenn auch mit exemplarischen Aufzählungen. Da kann man sich dann aus kosmetischer Sicht darüber unterhalten, ob das klug ist oder nicht. Es handelt sich um eine generelle Unterstützungsgesetzgebung, die aber auf der Härtefallidee basiert.

Der Nationalrat hat die bundesrätliche Idee übernommen, aber nicht auf die Gesetzgebung in der Wintersession hin, sondern jetzt sofort mit dem Auftrag an den Bundesrat, gestützt auf diese gesetzliche Grundlage eine Verordnung zu erlassen. Mir leuchtet diese Konzeption ein. Sie hat den Vorteil, dass sie wesentlich schneller ist, wesentlich schneller, und trotzdem eine gesetzliche Grundlage bedeutet. Wir müssen diese heute im Ständerat gestalten. Die gesetzliche Grundlage soll so offen sein, dass alle Arten von Härtefällen geregelt werden können, die Beispiele sind vorhin genannt worden, aber gesetzlich doch so klar, dass der Bundesrat in der Verordnung weiss, was gemeint ist und was nicht.

Wenn man auf eine Härtefall-Gesetzgebung abstützt, heisst das, dass es einen individuellen Härtefall braucht, damit eine Unterstützungsmassnahme kommt. Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat das beim Lockdown etwas anders gemacht, indem er sich einfach auf die Umsätze des letzten oder des vorletzten Jahres abgestützt hat, und die Differenz ist dann bezahlt worden, sofern ein Unternehmen geschlossen worden ist; geschlossen wurden z. B. die Restaurants. Andere Geschäfte wie z. B. Coiffeursalons, Physiotherapien, Studios sind zwar nicht geschlossen worden, aber die Berufsausübung wurde verboten. In diesen Fällen gab es eine reine Umsatzentschädigung. Das ist jetzt richtigerweise nicht mehr vorgesehen. Der Härtefall wird individuell geprüft werden müssen. Das ist aufwendig. Deshalb ist es wichtig, dass die Gesetzgebung jetzt gezielt diese Regeln festlegt. Da ist, glaube ich, die nationalrätliche Regelung noch nicht überall klar genug, aber wir haben ja auch noch zweimal die [PAGE 759] Gelegenheit zu einem Pingpong hin und her, damit wir da zu einer schnellen und guten Regelung kommen.

Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir hier für alle Branchen exemplarisch Regelungen entwerfen. Ich würde jetzt einmal sagen, dass für Firmen von normalen Schweizerinnen und Schweizern, die in Problemen gesteckt haben, die wichtigste Regelung schon getroffen worden ist: Die Kurzarbeitsentschädigung ist verlängert worden. Die Löhne normaler Arbeitnehmender sind also bereits gedeckt, bevor wir heute legiferieren. Jetzt gibt es noch Härtefälle; es gibt insbesondere die Frage der arbeitgeberähnlichen Arbeitnehmer, deren Erwerbsausfall bisher nicht gedeckt ist. Auch hier ist eine zielgerichtete Regelung zu finden. Aber ich glaube, das sollten wir schaffen.

Unter dem Strich bin ich der Meinung, dass der Nationalrat insbesondere mit dem neuen Artikel 8a einen raschen und hilfreichen neuen Weg beschritten hat. Aber dieser Weg muss jetzt von uns noch klar beschildert werden, damit der Bundesrat dann weiss, was er auf dem Verordnungsweg noch tun muss. Er entbindet den Bundesrat nicht von seiner ursprünglichen Absicht, eine Folgegesetzgebung auf die Wintersession hin für alle Fragen zu bringen, die jetzt hier noch nicht abgedeckt sind.