preparatory:AB 266962
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen lädt Sie mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, bei der Übernahme der EU-Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen.
Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen hat die EU mit ihrer Verordnung Betriebsregeln für unbemannte Luftfahrzeuge erlassen. Auslöser war das gehäufte und störende Auftreten von Drohnen, die von jedermann überall und ohne aviatische Kenntnisse betrieben werden können. Da die Regeln aber für alle unbemannten Luftfahrzeuge gelten, betreffen sie auch den Modellflug, und daran stossen wir, die Mehrheit Ihrer Kommission, uns.
Modellflug ist nämlich viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität. Er bietet vielen Jugendlichen Zugang zur Fliegerei und zur Technik und ist auch für Tourismusbetriebe und KMU eine wichtige wirtschaftliche Basis. Immerhin rund 15[NB]000 Menschen betreiben in der Schweiz den Modellflugsport. Unfälle mit Schäden oder gar Verletzungen zum Nachteil Dritter sind äusserst selten. Erwähnenswert ist auch, dass die Entwicklung umweltschonender Elektromotoren und Energiespeicher oder Verbesserungen im Bereich der Aerodynamik massgeblich auf Erkenntnisse aus dem Modellflugbau zurückzuführen sind. [PAGE 1389]
Unsere Modellflugvorschriften sind bewährt, einfach, praxisorientiert. Dagegen sind die zwingend anwendbaren und sehr umfangreichen EU-Vorschriften rein administrativer Natur. Sie erhöhen die Sicherheit nicht. Wer ein Modellflugzeug betreibt, das schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera versehen ist, muss sich z. B. vorgängig in ein EU-kompatibles nationales Register eintragen, internetbasierte Trainings absolvieren und Wissenstests bestehen. Flüge mit Modellflugzeugen sind aber grundsätzlich auf 120 Meter über Grund beschränkt. Sie sind deswegen auch vom Gefährdungspotenzial her nicht vergleichbar mit Drohnen, die bekanntlich tatsächlich den Flugverkehr ernsthaft beeinträchtigen und stören und tatsächlich auch Gefahren hervorrufen können.
Bei der Übernahme dieser EU-Regeln müsste das Bundesamt für Zivilluftfahrt unter anderem das Register für Modellflugzeugbetreiber sowie eben diese internetbasierte Trainings- und Testplattform betreiben, Bewilligungen erteilen und den Modellflug im eigentlichen Sinn beaufsichtigen. Aber nach unserer Auffassung ist die staatliche Überwachung nicht sicherheitsrelevanter Sport- und Freizeitaktivitäten weder sachgerecht noch mit unserer grundsätzlich liberalen Gesetzgebung in Einklang zu bringen und deshalb auch nicht gerechtfertigt.
Immerhin dürfen wir Sie darauf verweisen, dass im Jahr 2018 die Motion Candinas 18.3371, "Sicherheit und Ordnung beim Betrieb von Drohnen", von beiden Kammern auf Empfehlung des Bundesrates angenommen worden ist. Diese Motion forderte eine klare Unterscheidung und eine unterschiedliche Behandlung von klassischen Flugmodellen einerseits und Drohnen andererseits. Diese Motion ist vom Bundesrat am 9. Mai 2018 zur Annahme empfohlen und dann von beiden Kammern auch angenommen worden. Im Gefolge dieser angenommenen Motion ist es für uns logisch, dass sich der Bundesrat nun auch bei der Übernahme dieser EU-Verordnung an diese Trennung zu halten hat. Wir bitten Sie, den traditionellen Modellflug vom Drohnenflug zu trennen, weil es sich um zwei verschiedene Materien handelt und eine gemeinsame Behandlung mit diesen schwerwiegenden Folgen nicht gerechtfertigt ist.
Mit 13 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen deshalb die KVF, diese Motion anzunehmen.