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preparatory:AB 268612

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Transparenz-Initiative sowie einen indirekten Gegenvorschlag des Ständerates in Form der parlamentarischen Initiative "Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung" an ihren Sitzungen im Januar, Februar und Mai 2020 beraten. Heute geht es vorerst nur um den indirekten Gegenvorschlag, der bereinigt werden soll, bevor der Rat über die Volksinitiative abstimmt.

Die Volksinitiative fordert die Offenlegung aller Zuwendungen an die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien ab einem Betrag von 10[NB]000 Schweizerfranken. Personen, die zur Wahl in die Bundesversammlung antreten, sollen ab einem Budget von 100[NB]000 Franken denselben Offenlegungsrichtlinien unterstehen. Der Gegenvorschlag des[NB]Ständerates, welcher als Grundlage zur Beratung der SPK-N diente, sieht eine Betragsschwelle von 25[NB]000 respektive 250[NB]000 Franken vor.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik mitunter auch mit der herrschenden Transparenz zusammenhängt. Aus diesem Grund beantragt sie Ihnen auch, auf die Vorlage für einen indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

Es ist aber nicht so, dass wir heute mit einem Vertrauensproblem zu kämpfen haben. In internationalen Vergleichen schneiden die Schweizer Institutionen immer sehr gut ab. Dies hat auch mit dem Milizprinzip zu tun, das eine bessere Verankerung der Politikerinnen und Politiker in der [PAGE 1606] Bevölkerung zur Folge hat. Gerade aufgrund des Milizprinzips wäre es nicht angebracht, gleiche Massnahmen zu ergreifen, wie das Ausland sie vorsieht. Denn viele Massnahmen führen entweder zu einer Scheintransparenz oder werden relativ einfach umgangen. Weiter haben wir in der Schweiz eine Tradition von Datenschutz und privater Parteienfinanzierung. Wollen wir von einer staatlichen Parteienfinanzierung absehen, ist es wichtig, die Privatsphäre hochzuhalten.

Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission hat in ihrer Fassung des Gegenentwurfs zur Volksinitiative deshalb den Fokus weg von den Zuwenderinnen und Zuwendern, hin zu den politischen Akteuren gelegt. Die Kommission will nicht, dass Namen einzelner Spender offengelegt werden müssen. Im Gegensatz zum Ständerat schlägt Ihnen Ihre Kommission aber vor, dass die politischen Akteure neben ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben offenlegen sollen. Hingegen müssen erhaltene Zuwendungen nicht offengelegt werden, was mithin den grössten Unterschied zur ständerätlichen Vorlage darstellt. Vielmehr ist es der Kommission ein Anliegen, dass politische Organisationen bzw. Personen, welche im Hinblick auf eine Abstimmung oder eine Nationalratswahl eine Kampagne machen, bereits ab einem Budget von 50[NB]000 Franken und nicht erst ab 250[NB]000 Franken - wie dies der Ständerat vorsah - ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen sollen. Dasselbe Regime soll, anders als dies der Ständerat vorsieht, auch für Kandidierende des Nationalrates und Mitglieder des Ständerates gelten.

Die Staatspolitische Kommission schlägt damit zwei Fliegen auf einen Streich: Erstens erhöht sie die Transparenz bei politischen Akteuren massiv, indem die Offenlegungsschwelle von 250[NB]000 Franken im Gegenvorschlag des Ständerates respektive von 100[NB]000 Franken in der Volksinitiative auf 50[NB]000 Franken gesenkt wird. Das bedeutet einen massiven Zugewinn an Transparenz. Zweitens wird das in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre geschützt.

Ihre Staatspolitische Kommission will die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor hochhalten und ist der Meinung, dass mit einer willkürlich gesetzten Betragsgrenze nicht viel erreicht wird. Läge diese, wie von den Initianten angesetzt, bei 10[NB]000 Franken und ein Kandidat mit einem Budget von 12[NB]000 Franken erhielte eine Zuwendung von 9000 Franken, würden wir dies nicht erfahren - auch wenn die Abhängigkeit sehr hoch wäre, denn sie betrüge 75 Prozent der Einnahmen. Würde aber ein KMU 11[NB]000 Franken an eine Kampagne spenden, die mehrere Millionen kostet, müssten alle politischen Absichten dieses Gewerblers offengelegt werden, obwohl diese Zuwendung keine Abhängigkeit auslösen würde. Dieses einfache Beispiel zeigt auf, wie absurd die Diskussion ist.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen somit, auf das Geschäft einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen, um so mehr Transparenz bei den Parteien und politischen Akteuren zu erzielen, ohne dabei die Privatsphäre der Schweizerbürgerinnen und -bürger zu untergraben.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass es im schweizerischen Milizsystem keine Transparenzregeln für politische Akteure braucht. Komplizierte Transparenzregeln würden das Vertrauen in die Politik eher schwächen als stärken.