preparatory:AB 268815
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Wir waren uns vollumfänglich bewusst, dass im Anschluss an die AHV 21, welche nun in der SGK-S thematisiert wird, eine strukturelle Reform ausgelöst werden muss. Was aber bedeutet diese Ziffer 29bis? Sie würde bedeuten, dass wir nun noch in dieser Legislatur eine Botschaft und eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates erhalten würden, welche entsprechend platziert würden.
Jetzt müssen wir uns diesen Zeitstrahl einmal vorstellen. Wir sprechen hier von einer Periode bis Ende 2023. Wenn die AHV 21 nun im Dezember oder im März 2021 im Ständerat behandelt wird, geht das ganze Paket an die SGK-N, und diese wird die Zeit bis Ende 2021 benötigen, um es zu beraten. Wenn dann das Referendum ergriffen wird und es zu einer Volksabstimmung kommt, dann wird diese gleichzeitig lanciert wie die Botschaft des Bundesrates zu einer strukturellen AHV-Reform. Dies würde entsprechend Verwirrung stiften.
Wir sind uns alle bewusst, dass wir nach der AHV 21 eine strukturelle Anpassung angehen müssen. Aus Minderheitssicht wäre es aber komplett falsch, wenn wir dann in der Abstimmungsphase vom Bundesrat eine Botschaft erhalten würden, die - wie es hier heisst - strukturelle Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV enthält. Sie wissen alle: Der Teufel liegt im Detail. Welches sind Ausgleichsmassnahmen, was passiert mit der Flexibilisierung und was mit dem AHV-Rentenalter? Wir würden dann mit einer solchen Vorlage auch die AHV 21 nochmals zusätzlich gefährden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.