preparatory:AB 268853
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Namen Ihrer Staatspolitischen Kommission zu den einzelnen Artikeln Stellung.
Bei der Minderheit Buffat zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe a geht es um die Offenlegung der Ausgaben. Die Mehrheit der SPK-N fordert, dass die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien nicht nur ihre Einnahmen, sondern auch ihre Ausgaben offenlegen müssen. Der Grund dahinter ist [PAGE 1615] einfach: Die Zahlen in einer Erfolgsrechnung sind nur dann aussagekräftig, wenn man beide Seiten kennt, also die Einnahmen und die Ausgaben. Kennt man nur die Hälfte, ist auch nur halbe Transparenz gegeben. Die Kommission hat diese Ergänzung gegenüber dem Ständerat mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen. Die Minderheit Buffat beantragt gemäss Ständerat nur die Offenlegung der Einnahmen.
Bei der Minderheit Streiff zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b geht es um die Offenlegung der Zuwendungen. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihre Kommission die Streichung der Bestimmung, wonach Zuwendungen offengelegt werden müssen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass der Schutz der Privatsphäre von Personen und Firmen, welche freiwillig und privat eine Spende tätigen, weiterhin hochgehalten werden muss. Einerseits lebt das Schweizer Milizsystem von privaten Zuwendungen. Wir kennen keine staatliche Parteienfinanzierung. Andererseits kann es sein, dass das politische Outing von Personen oder Firmen für ebendiese Konsequenzen nach sich ziehen könnte, was unserem politischen Klima schaden kann. Die Minderheit Streiff beantragt, dass Zuwendungen offengelegt werden müssen, und zwar bereits ab 10[NB]000 Franken pro Zuwender und Jahr.
Bei den Minderheiten I (Streiff) und II (Bircher) zu Artikel 76c Absatz 1 geht es um die Höhe des offenlegungspflichtigen Aufwands. Im Gegensatz zum Ständerat fordert die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 12 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen - mit 50[NB]000 Franken eine viel tiefere Limite zur Offenlegung der Finanzierung. Mit einer Schwelle von 50[NB]000 Franken ist sichergestellt, dass Kampagnen und Wahlkämpfe, welche eine gewisse Relevanz haben, offengelegt werden. Die Schwelle ist wiederum nötig, damit es keine Bürokratie für kleine Komitees gibt. Die Minderheit I (Streiff) fordert eine Schwelle von 100[NB]000 Franken, die Minderheit II (Bircher) gemäss Ständerat eine von 250[NB]000 Franken.
Bei der Minderheit II (Silberschmidt) zu Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe a geht es um die Offenlegung der gesamten Einnahmen und Ausgaben, also nicht nur um die Zahlen, welche in Zusammenhang mit einer Kampagne stehen. Das geht für die Mehrheit Ihrer Kommission zu weit. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass nicht nur die budgetierten und effektiv abgerechneten Einnahmen offengelegt werden müssen, sondern dasselbe auch für die Ausgaben gelten soll. Die Minderheit I (Buffat) unterstützt den Beschluss des Ständerates.
Bei Artikel 76c Absatz 2bis gibt es zwar keine Minderheit, trotzdem sollen Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass gemäss Antrag Ihrer Kommission auch offengelegt werden muss, wer eine Kampagne für ein Mitglied des Ständerates gemacht hat. Diese Offenlegung muss aber erst dann geschehen, wenn die Person effektiv gewählt wurde. Im Ständerat hat dieser Vorschlag seinerzeit keine Mehrheit gefunden.
Bei der Minderheit Masshardt zu Artikel 76e geht es um die Kontrolle. Ihre Staatspolitische Kommission fordert im Gegensatz zum Ständerat nicht nur, dass die Dokumente innert Frist eingereicht werden sollen, sondern auch, dass eine stichprobenweise Kontrolle durchgeführt werden kann. Ohne eine allfällige Kontrolle kann weder die Richtigkeit der eingereichten Daten geprüft noch, als Folge der Kontrolle, eine allfällige Busse verfügt werden. Es ist klar, dass eine solche Kontrolle verhältnismässig sein muss. Die Minderheit Masshardt verlangt eine systematische Kontrolle. Die Kommission sprach sich mit 8 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten für die stichprobenweise gegenüber der systematischen Kontrolle aus.
Bei der Minderheit Kälin zu Artikel 76j Absatz 2 geht es um die Bussen. Ihre Kommission kam hier wie der Ständerat zum Schluss, dass es keine Busse bei fahrlässigem Handeln geben soll. Wir waren der Ansicht, dass eine Strafbestimmung über vorsätzliches Handeln ausreicht, da von diesem Gesetz viele Milizpolitiker betroffen sind, welche professionell einer anderen Tätigkeit nachgehen. Man kann von ihnen nicht erwarten, dass sie neben einem Wahlkampf noch eine professionelle Buchführung durchführen. Der Antrag Kälin, Bussen auch bei fahrlässigem Handeln vorzusehen, wurde in der Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich schliesse mit folgender Bemerkung: Eine Mehrheit Ihrer Kommission war für Eintreten und war in der Gesamtabstimmung für diesen Gegenvorschlag, weil man mehr Transparenz will. Man kann sich natürlich der Diskussion verweigern und alles ablehnen, oder man kann sagen, wenn man nicht 100 Prozent Transparenz hat, ist man auch gegen mehr Transparenz.
Ich bitte Sie, hier einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Mit dem Gegenvorschlag des Nationalrates schaffen Sie Transparenz unter allen politischen Akteuren. Herr Kollege Reimann, alle Personen, die hier drin sind, müssen also ab einer Kampagne von 50[NB]000 Schweizerfranken transparent sein. Es geht nicht nur um die Parteien. Falls Sie das ablehnen, weil es Ihnen zu wenig weit oder zu weit geht, dann haben wir gar keine Transparenz.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.