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preparatory:AB 268854

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Besten Dank für diese Frage, Frau Kollegin Steinemann. Die Offenlegung betrifft nicht die Zuwenderinnen und Zuwender. Es ist ja wie eine Revision. Sie stehen wahrscheinlich auch irgendeinem Verein vor, den Sie jedes Jahr revidieren müssen. Die Revisoren kommen vorbei und schauen sich Belege an. Natürlich muss man das Buch offenlegen, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, aber nicht gegenüber der Bevölkerung, sondern gegenüber der Prüfinstanz.