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preparatory:AB 269021

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21

Wortprotokoll

Nach Abschluss der Detailvorbereitungen für die Prüfung der Angemessenheit von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen bei den Bundeseinnahmen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle beschlossen, die Arbeiten einzustellen. Über die Auswirkungen der über hundert Steuervergünstigungen bei den indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer usw. bestehen relativ wenig Informationen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schätzte die Erfolgsaussichten für Veränderungen bei den gesetzlich verankerten Steuervergünstigungen als gering ein. Bei den Verbrauchssteuern - der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer, der Biersteuer und der Steuer auf gebrannten Wassern - zeigte die Vorbereitung, dass entweder der Handlungsspielraum für mögliche Veränderungen nicht gegeben ist oder nur Kleinstbeträge untersucht werden können.

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