AB 269042
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21
Wortprotokoll
Der Bund verlangt von seinen Anbietern für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, beispielsweise jener über die Zwangs- und Pflichtarbeit, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf oder das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Mit Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes am 1. Januar 2021 können die Auftraggeberinnen zusätzlich die Einhaltung weiterer wesentlicher internationaler Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation verlangen. Für die Umsetzung besteht ein standardisiertes Formular für die Selbstdeklaration der Anbieter über die Einhaltung der Vorgaben. Weiter stehen Empfehlungen und Mustervorlagen zur Verfügung. Zusätzliche Instrumente befinden sich im Hinblick auf das neue Recht in Erarbeitung. Zur Initiative und dazu, ob die sich daraus ergebenden Massnahmen ausreichend wären, äussert sich der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht. Im Übrigen hat der Bundesrat bereits früher betont, dass die Schweiz mit Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit auch auf internationaler Ebene zur Umsetzung der Kernanliegen der Konzernverantwortungs-Initiative beiträgt.