preparatory:AB 26942
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen, die Vorlage 3 des Bundesrates in die Vorlage 1 zu integrieren, wie das der Nationalrat gemacht hat, d. h. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, wo nichts anderes vermerkt ist. Sie finden das auf Seite 55 der deutschsprachigen Fahne.
Wir haben, wie der Nationalrat, die Vorlage 1 über das Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung und die Vorlage 3 über das Bundesgesetz über Stempelabgaben gekoppelt. Selbstverständlich ist das eine Frage, die man auch anders behandeln kann. Der Antrag Spoerry - ich möchte der Begründung nicht vorgreifen - sieht vor, entweder die drei Vorlagen zu halten, wie das der Bundesrat in seiner Botschaft gemacht hat, oder dann alle drei Vorlagen zu koppeln.
Zur Ausgangslage: Wenn Sie die Vorlagen 1 und 3 koppeln, so, wie das der Nationalrat gemacht hat und die Kommission es Ihnen beantragt - es gibt ja keine Minderheit in diesem Punkt -, dann haben Sie eine einzige Vorlage mit einer einzigen Bestimmung über Inkrafttreten und einer einzigen Referendumsklausel. Wenn Sie aufteilen, dann haben Sie drei Vorlagen mit je einer Bestimmung über Inkrafttreten und Unterstellung unter das Referendum.
In der Kommission war man der Auffassung, dass die Vorlage des Nationalrates vernünftig sei und man daran festhalten sollte. Abgekoppelt ist die Vorlage über die Wohneigentumsbesteuerung, von der man glaubte, sie käme erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Behandlung. Jetzt fällt sie in die dritte Woche, sodass ein Entscheid über den Antrag Spoerry möglich wird.
Ich beantrage Ihnen, der Kommission zu folgen, die Vorlagen 1 und 3 zu koppeln und die Vorlage 2, also die Wohneigentumsbesteuerung, separat zu halten.