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AB 269605

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an das Votum von Herrn Zopfi anschliessen und beantrage Ihnen ebenfalls, diese Motion abzulehnen.

Sie sind ja bereit, die Motion Bigler abzulehnen, die sehr viel weiter geht, über die Verwaltung hinaus. Diese wäre mit den gestellten Forderungen auch nicht umzusetzen. Also konzentriere ich mich bei meinen Ausführungen jetzt auf die Motion Ihrer Kommission.

Das Ziel der Motion ist ja, Voraussetzungen zu schaffen, um die bewilligten Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter unserer höheren Kader und Topkader ab Lohnklasse 30 in einem Register zu veröffentlichen. Das ist das Ziel.

Um was geht es? Wir haben etwa 800 Mitarbeiter in den Lohnklassen 30 plus. Das würde also heissen, dass wir jährlich ein Register von 800 Mitarbeitern veröffentlichen und dort auflisten, wer in einer Kirchenpflege ist oder wer was sonst noch tut. Die Frage ist: Ist der Nutzen dieser Veröffentlichung tatsächlich gegeben? Oder ist es nicht eher Voyeurismus? Sie können versichert sein, dass wir in jedem einzelnen Fall bei Topkadern, aber auch bei allen Mitarbeitenden abklären, wer welche Nebenbeschäftigung ausübt, ob sie zu Interessenkonflikten führt oder nicht und ob sie bewilligt werden kann oder nicht. Auch wenn eine Nebenbeschäftigung mit Entgelt verbunden ist, wird das, wenn das mehr als 10 Prozent ausmacht, kompensiert. Die Möglichkeit, dass man hier zusätzlich Geld verdient oder mit der Position, die man in der Verwaltung hat, etwas beeinflussen kann, ist damit praktisch eigentlich nicht gegeben.

Die Transparenz, Ihnen geht es ja um die Transparenz, ist gegeben. Sie können jederzeit aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Daten verlangen und diese einsehen. Sie würden wahrscheinlich erstaunt sein, weil es wenig hergibt. Umgekehrt glaube ich eben, das hat auch Herr Zopfi gesagt, wenn wir da jährlich ein Register mit 800 Namen veröffentlichen, dann wird es sicher zwei, drei Journalisten geben, die einen Namen finden und dann eine Skandalgeschichte machen. Liegt es in unserem Interesse, unsere Leute, die wir anstellen, denen wir Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter bewilligt haben, nachher der Öffentlichkeit auszuliefern? Das kann es doch nicht sein!

Wir sind ja auch interessiert daran, dass die Kader, und wir sprechen vom höheren Kader, da und dort auch noch etwas neben der Verwaltung machen, damit es "Frischluftzufuhr" gibt. Ein Problem der Verwaltung ist, dass man immer unter dieser Käseglocke arbeitet und nichts von dem wahrnimmt, was ausserhalb passiert. Wir sind eigentlich interessiert daran, dass unsere Angestellten sich auch in einer Gemeinde, in einem Kanton, in einer Institution noch etwas engagieren, damit sie auch eine etwas andere Sicht erhalten. Das würde eher erschwert, wenn man erwarten muss, dass man dann in einem Register, das überall abgedruckt wird, allenfalls blossgestellt oder eben kritisiert werden kann.

Ich glaube, wir haben auch die Aufgabe, unser Personal dort zu schützen, wo das öffentliche Interesse nicht gegeben ist. Jeder Vorgesetzte wird die Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter aber prüfen, und ich bin überzeugt, dass unsere Angestellten diese auch melden. Wir haben gerade beim Topkader eher Mühe, wirklich gute Leute zu finden, weil wir dort nicht zu den besten Zahlern gehören; also wir bieten in diesen Lohnklassen nicht die besten Löhne. Wenn wir das zusätzlich erschweren, dann gibt es auch dort noch eher Probleme.

Das ist einfach mal das Umfeld. Das öffentliche Interesse kann gegeben sein, aber es kann nicht so weit gehen, dass wir jährlich eine Riesenliste mit 800 Namen veröffentlichen. So weit geht das öffentliche Interesse in Bezug auf 800 Angestellte meiner Meinung nach nicht.

Was heisst es administrativ? Da möchte ich an Ihr Gewissen hinsichtlich Bürokratieaufbau appellieren. Wenn wir das öffentliche Register einführen, braucht es eine Gesetzesänderung und eine Verordnungsänderung, weil man dann festlegen muss, was allenfalls geschützt ist. Und wir würden einmal mehr ein IT-Programm bauen, das gefüllt und gepflegt werden müsste und das entsprechend kosten würde. Dieser administrative Aufwand lohnt sich für den sehr bescheidenen Nutzen einfach nicht. Ich erinnere Sie dann wieder daran, wenn Sie wieder Sparanträge stellen und fordern, dass wir nicht mehr Personal einstellen dürfen.

Ich glaube, der Grundsatz der öffentlichen Einsicht ist mit dem Öffentlichkeitsgesetz erfüllt. Sie können die bewilligten Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter jederzeit einsehen; selbstverständlich erhalten Sie die entsprechenden Auskünfte. Es dürfte eher Einzelfälle als 800 Leute betreffen. Hierfür ein Register zu eröffnen, dafür Gesetze zu ändern, Verordnungen zu ändern, ein IT-Programm zu entwickeln, geht wohl über das hinaus, was mit Hinweis auf das öffentliche Interesse gefordert werden kann.

Ich bitte Sie, hier Kosten und Nutzen abzuwägen. Dann macht es auch in der milder formulierten Form der Kommissionsmotion eigentlich keinen Sinn. Es ist keine überzeugende Forderung, weil sie zu pauschal ist. Überall dort, wo Sie wollen, können Sie bereits Einsicht nehmen. Weiter würde ich nicht gehen, wegen des Schutzes des Personals, wegen der Bürokratie. Es ist nicht eine Aufgabe der Öffentlichkeit, jeweils festzustellen, wer nicht in ein Amt gehört, sondern es ist Sache der direkten Vorgesetzten, zu beurteilen, ob dieser Mitarbeiter oder jene Mitarbeiterin in der Lage ist, eine Nebenbeschäftigung auszuüben, ob diese die Aufgabe in der Verwaltung tangiert oder nicht. Wenn wir die bewilligten Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter veröffentlichen, wird das plötzlich die Aufgabe von einer Million Zeitungsleser, die dann entscheiden, ob eine entsprechende Mitarbeiterin in einem Amt das jetzt noch machen darf oder nicht. Diese Diskussion müssen wir vermeiden. Mit der Motion gehen Sie meiner Meinung nach etwas zu weit. Die Transparenz ist gewährleistet. [PAGE 974]

Ich bitte Sie also, die Motion Ihrer SPK ebenso abzulehnen wie die Motion Bigler.

[VS]

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