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preparatory:AB 269637

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-22

Wortprotokoll

Zweifellos ist der Inhalt dieser Motion gut gemeint. Die Frage ist, ob sie auch gut wirkt. Das stellt der Bundesrat in Zweifel und beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

Noch einmal, was will sie eigentlich? Die Unternehmung muss direkt von einer notrechtlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sein bzw. wegen massiven Umsatzeinbruchs in grosse Schwierigkeiten geraten sein. Das ist einmal eine Voraussetzung, die dann geprüft werden muss. Es ist ja nur eine Periodenverschiebung. Die Rückstellung soll zwingend im Geschäftsjahr 2020 wieder aufgelöst werden. Es geht also um eine relativ kurze Periodenverschiebung, und die Rückstellung muss dann wieder verwendet werden. Die Rückstellung soll nur in der Steuerbilanz erfolgen, weil der Abschluss dieser Unternehmung ja wahrscheinlich bereits erfolgt ist, wenn wir dann einmal ein Gesetz haben und das auch noch im Nationalrat durchgekommen ist. Das wird dann Mitte des nächsten Jahres, bis wir das entsprechend ordnen können. Wenn bereits eine rechtskräftige Veranlagung erfolgt [PAGE 975] ist, muss diese revidiert werden. Das ist auch etwas Aussergewöhnliches.

Die Motion verlangt also eine Reihe von Ausnahmen, die administrativ dann schon etwas mehr als eine Minute in Anspruch nehmen werden, weil ja auch die Kantone dann mit einbezogen sind. Damit besteht die Frage nach der Wirkung im Ziel. Wir müssen das wohl mit dem vergleichen, was der Bundesrat bereits getan hat, um Unternehmen, die in solchen Situationen sind, zu entlasten. Wir haben einmal diese Bürgschaftskredite - 16 Milliarden Franken, 136[NB]000 Gesuche. Das hat zu einer massiven Entlastung geführt. Das hat auch sofort gewirkt und nicht nacheilend. Die Umsetzung dieser Motion würde dann also nicht einmal eilend, sondern im Nachhinein erfolgen müssen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Verzichts auf Verzugszinsen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer dieses Jahr weniger Steuereingänge haben werden; heute geschätzt etwa im Umfang von 3 Milliarden Franken. Mit diesem Verzicht auf Verzugszinsen gibt der Bund den Unternehmen die Möglichkeit, zusätzliche Liquidität zu behalten und die Zahlung zu verschieben, was noch einmal 3 Milliarden Franken zusätzlich zu den knapp 17 Milliarden im Rahmen der Bürgschaften sind.

Wir haben auch andere Massnahmen angeordnet, wie die sofortige Rückerstattung von Mehrwertsteuern. Dort, wo das der Fall war, haben wir etwa bereits 300 Millionen Franken zurückerstattet, was wir normalerweise erst Ende Jahr machen. Wir arbeiten also an allen Fronten, um der Wirtschaft nicht Liquidität zu entziehen, sondern sie mit Liquidität zu versorgen. Das sind Hilfen, die sofort zählbar, sofort spürbar sind. Eine Revision, wie sie diese Motion fordert, würde erst sehr viel später wirken. Problematisch ist dann insbesondere die Revision bereits rechtskräftiger Veranlagungen. Vielleicht müssen wir uns in dieser ganzen Krise mitunter vor Augen führen, dass eine Krise eben auch zu Strukturveränderungen führen kann. Wir haben bis jetzt nur wenige Konkurse gehabt, weniger als in anderen Jahren. Wir werden das aber zweifellos verzögert noch erleben, denn wir werden Betriebe haben, die diese Situation nicht überstehen.

Wir sind der Meinung, dass wir Sofortmassnahmen beschlossen haben, die wirksam sind, die an der Front innerhalb von Tagen oder Wochen wirksam und spürbar waren. Das Instrumentarium hat bestanden; es wurde weniger genutzt, als wir eigentlich gedacht hatten. Ich glaube nicht, dass die Motion Salzmann eine effektive Massnahme ist, die zu einer Verbesserung beiträgt, wenn wir hier noch einmal etwas machen, das kaum und nur verzögert Wirkung zeitigen wird.

Wir müssen uns auch bewusst sein: Wir haben jetzt einen Teppich über die Schweiz gelegt; wir haben Massnahmen geschaffen. Wir sind in einer Kommission mit den Kantonen daran, Härtefälle noch einmal zu prüfen. Dort, wo wirklich Härtefälle entstehen, ich denke an Hotellerie und Tourismus, dort können wir zusammen mit den Kantonen spezifisch Fälle prüfen. Aber hier noch einmal eine pauschale Lösung einzuführen, die am Schluss wenig bringt und vielleicht diejenigen erfasst, die wir schon einmal bevorzugt behandelt haben oder die profitiert haben, macht keinen Sinn. Irgendwann muss der Staat auch die Gnade haben, wieder aufzuhören. Wir können einfach nicht alle Probleme in unserem Land über die Steuern lösen. Von den Kindern bis zu weiss ich nicht was versuchen wir immer, die Probleme über Steuerelemente zu lösen. Es wird immer komplizierter, und die Wirkung im Ziel ist manchmal nicht die, die wir uns erhoffen.

Wenn ich das ganz lapidar zusammenfasse: Die Motion ist gut gemeint, sie wird aber, glaube ich, die Wirkung im Ziel nicht erreichen. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen und sich auf die Instrumente zu konzentrieren, die bereits Wirkung erzielen.