preparatory:AB 269677
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-22
Wortprotokoll
Dieses Thema ist schon länger auf dem Radar sowohl des Parlamentes wie auch des Bundesrates. Wir arbeiten zurzeit an drei Stossrichtungen diesbezüglich. Es gibt die private Stiftung zum Thema Wertschätzung von Lebensmitteln. Da arbeiten verschiedene Bundesämter mit. Das sind eher Aktionen im Mikro- oder Lokalbereich: Wie werden dort Lebensmittel verwertet? Wie können sie der Bevölkerung zugeführt werden? Das funktioniert recht gut. Darüber lesen Sie ab und zu auch in den Zeitungen. Das unterstützen wir, und diese lokale beziehungsweise regionale private Initiative funktioniert recht gut und weitet sich auch aus.
Daneben arbeiten wir an der Umsetzung zweier Vorstösse, die Sie angenommen haben. Das eine ist ein Postulat aus dem Nationalrat, das einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verlangt. Hier arbeiten wir eng mit der Lebensmittelindustrie und den Grossverteilern zusammen. Auch das basiert letztlich auf privater Verantwortung und auf Eigeninitiative. Wir werden Ihnen diesen Aktionsplan Anfang des nächsten Jahres unterbreiten. Er ist breit abgestützt und wird dazu führen, dass wir neben dem eher regionalen Aspekt der privaten Initiative einen Aktionsplan auf nationaler Ebene haben, der die entsprechenden Akteure einbindet. Da gehen wir also auch in diese Richtung, basierend auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative.
Gleichzeitig haben Sie auch eine Motion angenommen, die eine Änderung des Lebensmittelgesetzes verlangt. Dort sollen besondere Bestimmungen für die Abgabe von Lebensmitteln erlassen werden. Das wäre dann im Lebensmittelgesetz eine gesetzliche Grundlage, die festlegt, unter welchen Bedingungen diese Lebensmittel weitergegeben werden sollen. Da haben wir die Arbeiten aufgenommen. Wir denken, dass wir Ihnen gegen Ende des nächsten Jahres eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzes vorschlagen können.
Das wären also diese drei Ebenen, die wir bearbeiten. Bei der regionalen beziehungsweise lokalen Ebene arbeiten wir mit an dieser privaten Initiative; wir unterstützen das mit Know-how. Ein Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung ist mit den Akteuren in Vorbereitung. Daneben gibt es eine Änderung des Lebensmittelgesetzes, um diese Abgabe und Verteilung besser zu ermöglichen.
Jetzt stellt sich die Frage des Motionärs: Braucht es daneben auch im Steuerbereich noch etwas? Ich bin grundsätzlich sehr vorsichtig, alle Probleme der Gesellschaft über die Steuergesetzgebung regeln zu wollen. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, diese Motion nicht auch noch anzunehmen. Mit den bereits erhaltenen Aufträgen des Parlamentes und der Sensibilität, die in diesem Thema besteht, haben wir eine Grundlage, um hier Verbesserungen zu erzielen.
Ob es im steuerlichen Bereich auch noch Anreize braucht, wage ich eher zu bezweifeln. Ich glaube, es wäre ein zusätzliches Element ohne grosse Wirkung, aber wieder mit administrativem Aufwand. Man müsste das feststellen. Es wäre ein weiteres Instrument bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, das im Moment wohl am wenigsten Wirkung erzielen würde. Bringen Sie dieses Instrument, wenn es dann immer noch notwendig sein sollte, doch bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes ein. Dann haben wir diese Auslegeordnung mit Aufträgen aus dem Parlament.
Wir glauben, wie gesagt, nicht, dass ein zusätzliches steuerliches Instrument notwendig ist. Das Problem ist erkannt; wir arbeiten auf verschiedenen Ebenen daran. Es sind eigentlich alle sensibilisiert, denn in der Lebensmittelindustrie oder im Detailhandel kann es sich niemand mehr leisten, Lebensmittel fortzuwerfen. Damit ist die Sensibilität eigentlich gegeben. Mit den Arbeiten, die wir aufgenommen haben, können wir einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Problems leisten. Ein steuerliches Element ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. [PAGE 979]