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preparatory:AB 26976

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23

Wortprotokoll

In Bezug auf die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" gibt es in der Kommission zwei Meinungen. Die Mehrheit beantragt Ihnen, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, die Minderheit will dem Volk die Annahme der Initiative empfehlen. Lassen Sie mich kurz die Gründe der Mehrheit darlegen.

Vorerst gilt es, auf die Entwicklung der letzten Jahre zurückzublicken. Die vorliegende Volksinitiative, aber auch die Abstimmung über die Viertelsrente, haben die politische Diskussion über eine Besserstellung der Behinderten stark gefördert. Die Anliegen der Behinderten wurden in der politischen Diskussion positiv aufgenommen, und es wurde auch versucht, die bestehenden Defizite rasch zu beseitigen. Im Rahmen der neuen Bundesverfassung erhielten die Behinderten einen gewichtigen Platz. Nach Genehmigung der Bundesverfassung haben sowohl der Bundesrat - das ist anzuerkennen - als auch das Parlament unverzüglich die Schaffung eines Gesetzes für gleiche Rechte für Behinderte in Angriff genommen. Die Beratung dieses Gesetzes - wir haben es vorhin beraten - steht kurz vor dem Abschluss. Das Paket erfüllt nicht alle Wünsche. Es ist aber ein wichtiger und grosser Schritt hin zur Wahrung der Interessen der Behinderten getan worden. Ich bin auch überzeugt, dass weitere Schritte getan werden, sobald der erste Erfahrungsbericht des Bundesrates vorliegt - dies im Einvernehmen mit den Behindertenorganisationen, denen auch in der laufenden Gesetzgebung eine wichtige Rolle eingeräumt worden ist.

Ich glaube, es können alle Seiten bestätigen, dass wir die Betroffenen ausserordentlich weit in die Gesetzgebung mit einbezogen haben. Ich bin persönlich dafür dankbar. Ich hoffe auch, dass diese Kooperation in Zukunft anhalten wird. Ob nun aufgrund dieser Sachlage eine Auseinandersetzung vor dem Volk richtig ist oder aber die gute Entwicklung belasten könnte, müssen die Initianten bzw. die Behindertenorganisationen selbst beurteilen. Nötig und nützlich ist diese Auseinandersetzung nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission aufgrund des positiven Gesetzgebungsprozesses nicht.

Bei der materiellen Beurteilung muss der neue Verfassungsartikel der Volksinitiative gegenübergestellt werden. Die Initiative geht in zwei Punkten weiter als der neue Verfassungsartikel. In der neuen Bundesverfassung wird festgehalten: "Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten

vor." Die Initiative besagt: "Das Gesetz sorgt für die Gleichstellung behinderter Menschen. Es sieht Massnahmen zur Beseitigung und zum Ausgleich bestehender Benachteiligungen vor." Der Unterschied in diesem Punkt ist marginal. Der Gesetzgeber hat so oder so einen grossen Interpretationsspielraum.

Die zweite, gewichtigere Differenz entsteht durch den dritten Absatz der Initiative. Dieser lautet: "Der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist soweit wirtschaftlich zumutbar gewährleistet." Hier wird ein subjektives Recht auf Zugang zu Anlagen und Leistungen, [PAGE 717] die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, begründet. Es kann also im Einzelfall geklagt werden.

Dies kann, muss aber nicht zu einer Klageflut führen.

Offen ist die Frage, wie ein Gericht den Begriff "soweit wirtschaftlich zumutbar" anwenden wird. Offen ist, ob die von uns beschlossene Gesetzgebung für die Gerichtsentscheide herbeigezogen würde oder ob sich dieses Recht in der Gerichtspraxis eigenständig entwickeln wird. Würde unsere Gesetzgebung als Ausführung des Gesetzesartikels für Entscheidungen herbeigezogen, würde sich mit der Annahme der Initiative wenig ändern.

Diese wenigen Überlegungen zeigen, dass eine Verfassungsänderung, wie sie vorgeschlagen wird, heute wenig Sinn macht. Vielmehr dürfte der Initiativtext eher zur Rechtsunsicherheit als zur Klärung beitragen. Dabei bleibt selbstverständlich offen, wie die Gerichte entscheiden werden.

Persönlich kann ich auch als Präsident einer Organisation, die zur Initiative steht, der Mehrheit folgen, weil ich spüre, dass im laufenden Gesetzgebungsprozess sehr viel Goodwill für die Behinderten aufgebaut wurde und dass der positive Wille besteht, diese Gesetzgebung weiterzuentwickeln. Das ist meiner Meinung nach auf der bestehenden Verfassungsgrundlage möglich. Ob eine politische Auseinandersetzung in einem Abstimmungskampf - die Abstimmung kann ja positiv oder negativ ausfallen - die Anliegen der Behinderten voranbringt, wage ich mit der Kommissionsmehrheit zu bezweifeln.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.