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preparatory:AB 271562

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-30

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zur Struktur der Beratung. Wir befinden uns hier bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a und haben jetzt über eine Minderheit und einen Einzelantrag zu beraten. Die übrigen Minderheiten kommen dann später, sie sind auch noch nicht alle begründet worden. Dies nur, damit Sie wissen, worüber ich jetzt Bericht erstatte, nämlich einzig und allein über diese Minderheit und den Einzelantrag zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a.

Zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a haben Sie den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas und den Antrag der Mehrheit. Die Minderheit Aeschi Thomas hat gemäss Meinung der Kommission eigentlich den gleichen Sinn und Zweck wie der Entwurf des Bundesrates. Hier sieht die Kommission keinen Unterschied.

Hingegen hat die Mehrheit etwas anderes beschlossen. Worum geht es? Gemäss Bundesrat, Sie haben es gehört, soll der Dividendenbeschluss möglich sein, aber die Auszahlung soll nicht möglich sein. Es schützt die Unternehmung nur, damit die Liquidität im Unternehmen bleibt. Was die Kommission will, ist etwas anderes. Sie will auch Dividendenbeschlüsse verunmöglichen, also verbieten. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass auch solche Beschlüsse verboten werden sollen. Warum? Wenn ein Dividendenbeschluss gefasst wird, wird eine Forderung begründet. Diese ist in der Bilanz auch entsprechend als Forderung aufzuführen. Bei der Frage, ob eine Unternehmung allenfalls überschuldet ist, ist diese Forderung einzustellen. Sie ist dann bei der Beurteilung, ob eine Überschuldung feststeht oder nicht, mit einzubeziehen. Wenn Unternehmen keine solchen Beschlüsse fassen dürfen, entstehen keine solche Forderungen, und die Bilanzstruktur wird demzufolge nicht verändert. Das ist die Begründung, warum die Mehrheit der Kommission eine andere Formulierung will als der Bundesrat und die Minderheit Aeschi Thomas. Das Abstimmungsergebnis war 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Dann komme ich noch zur zweiten Minderheit. Die Minderheit Ryser wurde zwar zurückgezogen. Aber Sie haben über einen Einzelantrag Ryser zu befinden, in dem das Begehren etwas entschlackt wurde. Trotzdem berichte ich kurz, warum die Kommission diesen Antrag, der dann zum Minderheitsantrag wurde, abgelehnt hat: Sie hat es nicht als richtig befunden, wenn in Lohnsysteme eingegriffen wird, wenn Lohnstrukturen über solche Beschlüsse beeinflusst werden. [PAGE 2041]

Mit dem Einzelantrag geht es jetzt nur noch um vertraglich zugesicherte Lohnbestandteile, die zwar ausbezahlt würden, andere aber nicht. Es stellt sich dann die Frage - und die Kommission konnte darüber nicht diskutieren -, was "vertraglich zugesichert" heisst: Heisst dies, dass vertraglich festgelegt wurde, dass flexible Lohnbestandteile ausbezahlt werden, oder müsste bereits die Höhe oder deren Berechnung vertraglich vereinbart sein? Wie auch gesagt wurde, müsste das Übergangsrecht noch geklärt werden: Ab wann gelten solche Auszahlungen oder Beschlüsse?

Im Namen der Kommission kann ich Ihnen nicht sagen, ob Sie den Einzelantrag gutheissen sollen oder nicht. Ich habe nur ausgeführt, was die Kommission zum damaligen Antrag, der dann zum Minderheitsantrag wurde, gesagt hat.