preparatory:AB 272026
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01
Wortprotokoll
Im Namen der Mitte-Fraktion ersuche ich Sie, im Block 1 überall der Mehrheit der WAK zu folgen und alle Einzelanträge abzulehnen.
Zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 3 Absatz 4: Die Mehrheit der WAK-N möchte ein Preisschild für den Bund an jene Massnahmen kleben, welche die medizinischen Leistungserbringer in ihren Tätigkeiten einschränken. Gemäss Artikel 3 Absatz 4 kann der Bundesrat die Kantone zwar nur ermächtigen, die entsprechenden Massnahmen anzuordnen. Bereits unter Notrecht im Frühjahr war das aber anders, und die Spitäler warten bis heute vergeblich auf eine Entschädigung für die Verluste, die ihnen die Behandlungsverbote eingebracht haben. Es ist erst wenige Wochen her, seit der Gesundheitsminister erneut grossen Druck auf die Kantone und Spitäler ausgeübt hat, ihre Wahleingriffe zurückzufahren. Der Vorschlag der WAK-N soll in diesem Bereich disziplinierend auf den Bundesrat wirken: Greift er in die Untersuchungen und Behandlungen bei den Leistungserbringern ein, so soll er sich an der Finanzierung der Ausfälle beteiligen.
Ebenfalls bitten wir Sie, bei Artikel 12b Absatz 1 der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Dettling abzulehnen. Was die Minderheit Dettling will, ist an sich nicht falsch. Fakt ist aber, dass heute kein einziger Kanton eine Rechtsgrundlage für eine solche Beteiligung hat. Bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen sind die Kantone nun seit dem 25.[NB]September, also seit über zwei Monaten, an der Erarbeitung der nötigen Rechtsgrundlagen. Aber selbst dort harzt es teilweise, und Unternehmen werden in gewissen Kantonen wohl bis zum Frühjahr warten müssen, bis Gelder fliessen. Beim Sport würde dieser zeitliche Vorsprung gänzlich fehlen, und es würde noch während einiger Monate kein Geld fliessen. Wir unterstützen hier deshalb die Mehrheit und den Entwurf des Bundesrates.
Bei Artikel 15 Absatz 1 möchte die Minderheit Michaud Gigon die Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz 2015-2019 streichen. Aus Sicht der Mitte-Fraktion müssen in dieser Frage Grenzen gezogen werden. Die Frage wurde ausserdem bereits in der Herbstsession ausgiebig diskutiert.
Die Minderheit Bendahan zu Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a will die Erwerbsausfallentschädigung auf erkrankte Personen ausdehnen. Wir lehnen dies ab. Der Corona-Erwerbsersatz wurde geschaffen, um Lücken zu füllen, für die es ansonsten keine Abdeckung gibt. Bei einer Erkrankung kommen aber die Lohnfortzahlungspflicht nach Artikel 324 OR und Taggeldversicherungen, die auch Selbstständigen offenstehen, zum Tragen. Diese Neuerung würde das ganze System mit einer Flut von Krankheitsfällen lahmlegen.
Ich habe mich bereits beim Eintreten kurz zu den Ordnungsbussen für geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes geäussert. Das Glas ist halb voll, wenn man bedenkt, dass die Alternative Verzeigungen und aufwendige Gerichtsverfahren mit Bussen bis zu 10[NB]000 Franken sind. Es ist auf der anderen Seite aber halb leer, wenn man bedenkt, dass noch vor wenigen Monaten gepredigt wurde, Masken brächten für Gesunde keinen Mehrwert. Mit der von der WAK-N gemachten Anpassung unterstützen wir die Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Im öffentlichen Raum, wo die Grundlagen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie "belebte Fussgängerbereiche", "urbane Zentren" oder "Dorfkerne" äusserst schwammig sind, verbieten sich Ordnungsbussen. Der gänzliche Verzicht wäre aber das falsche Zeichen.