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preparatory:AB 272122

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01

Wortprotokoll

In Block 3 geht es um die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Die Mitte-Fraktion unterstützt die vom Bundesrat beantragten Anpassungen in diesem Bereich. Dies gilt insbesondere für die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverträge. Nicht nur, aber vor allem im Hinblick auf die Wintersaison ist das zum Beispiel für Hotellerie, Gastronomie und Skischulen essenziell. Wir lehnen aus diesem Grund den Antrag der Minderheit II (Burgherr) zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f ab, welche befristete Arbeitsverhältnisse ausser bei Lernenden ausschliessen will.

Der WAK-N lagen in diesem Block insbesondere auch zahlreiche Anträge vor, welche die Rahmenbedingungen und die Leistungen der Sozialversicherungen weiter ausbauen oder gar neue Instrumente einführen wollten. Diese Beratungen hätten eigentlich in die SGK gehört. Dass die Anträge in der WAK eingebracht werden mussten, ist nicht der Fehler der Antragsteller. Trotzdem wird die Mitte-Fraktion sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block ablehnen. In vielen Fällen sind die finanziellen Folgen einer Annahme der Minderheitsanträge völlig unklar. Als Beispiele dafür möchte ich folgende Minderheitsanträge herausgreifen.

Die Minderheit Andrey möchte mit ihrem Antrag zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h bei Nettolöhnen unter 4000 Franken die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent einführen. Das ist ein altes Anliegen von linker Seite, das jetzt so quasi durch eine Corona-Seitentüre verwirklicht werden soll. Es wurde zudem in der Beratung des Covid-19-Gesetzes in der Herbstsession ausführlich diskutiert. Die Argumente dagegen sind die gleichen geblieben. Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Lohnversicherung und keine Existenzversicherung. Wir würden absolut unerwünschte Schwelleneffekte kreieren, und die finanziellen Folgen dürften hoch sein.

Die Minderheiten Bendahan zu Artikel 17a und Artikel 17a Absatz 2 möchten, dass den von einem Tätigkeitsverbot betroffenen Unternehmen sämtliche Sozialabgaben bzw. die Beiträge für die Unfallversicherung zurückerstattet werden. Wenn Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt werden, übernimmt die ALV die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers im Ausmass des Arbeitsausfalls. Das gilt aber nicht für BVG-Beiträge, Taggeldversicherungs- oder Unfallversicherungsbeiträge. Wir sind der Meinung, dass wir hier nicht immer tiefer und nochmals tiefer ins System eingreifen dürfen. Wo diese nicht gedeckten Beiträge zu grossen Problemen führen, greift hoffentlich Artikel 12 zu den Härtefallmassnahmen.

Schliesslich will die Minderheit Jans mit Artikel 17b eine neue Kompensation einführen für Personen, welche weniger als den Medianlohn verdienen. Das sind nach Adam Riese potenziell 50 Prozent aller Angestellten. Der Medianlohn beträgt in der Schweiz 6600 Franken. Auch hier sind die finanziellen Auswirkungen völlig unklar.

Was heute Morgen ein wenig vergessen ging: Die beste Bekämpfung von wirtschaftlichen Schäden ist die Prävention. Ich ermuntere den Bundesrat, seinen Mittelweg zwischen Gesundheitsschutz und Weiterlaufenlassen der Wirtschaft konsequent weiterzugehen und aktuell insbesondere von einem übertriebenen Herunterfahren des Wintersports abzusehen.

Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion nochmals, in diesem Block in allen Punkten der Mehrheit der WAK-N zu folgen.