preparatory:AB 272245
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02
Wortprotokoll
Sie finden in diesem Block 1 insgesamt fünfzehn Positionen mit Nachmeldungen zu Covid-19. Diese fünfzehn Positionen haben sich im Laufe der Diskussion ergeben, und wir beantragen Ihnen entsprechende Nachmeldungen zur Budgetbotschaft. Es ist also keineswegs so, wie Frau Widmer soeben suggeriert hat, dass der Bundesrat immer darauf wartet, dass er einen Auftrag der SP hat, und sonst zögerlich unterwegs ist: Wir haben auch im Frühjahr eigenständig gehandelt und diese Kredite entsprechend vorgezogen. Sie haben uns aber im Frühjahr auch kritisiert und gesagt: "Nicht mehr auf Notrecht, Bundesrat, halte dich an deine Gesetze!" Das haben wir hiermit gemacht und möchten Sie ja in diese Diskussion auch entsprechend einbinden. Diese Nachmeldungen sind unbestritten, stelle ich fest. Sie sind auch vernünftig, sie sind abgesprochen.
Ich äussere mich somit zu den beiden Minderheitsanträgen: Die Minderheit Widmer Céline möchte den Verpflichtungskredit von 680 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufstocken. Wir bitten Sie, bei diesen 680 Millionen zu bleiben. Wir haben ja diesen Betrag mit den Kantonen ausgehandelt, und die Kantone haben Schätzungen gemacht, was das etwa kosten würde. Eine doch noch beachtliche Zahl der Kantone ist der Meinung, es sollte eher weniger als 1 Milliarde sein. Das jetzt aufzustocken, würde etwas gegen Treu und Glauben verstossen. Ich habe in den letzten Wochen von keinem Kanton gehört, 1 Milliarde genüge nicht. Und diese Milliarde - zusammengesetzt aus 320 Millionen zulasten der Kantone und 680 zulasten des Bundes - ist die Ausgangslage, an der wir festhalten müssen. Ich schliesse nicht aus, dass wir Ihnen, je nachdem, wie sich die Situation weiter entwickelt, im März allenfalls noch einmal etwas unterbreiten müssten. Das müsste aber wieder spezifisch aufgrund der effektiven Bedürfnisse passieren und müsste mit den Kantonen bezüglich Beteiligung ausgehandelt werden.
Ich bitte Sie also, hier nicht zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit Widmer Céline geht ja auch dahin, dass man nicht nur einen Verpflichtungskredit, sondern auch einen Zahlungskredit hat. Das widerspricht eigentlich unserem Finanzhaushaltgesetz. Die Kantone werden ja auch Darlehen sprechen, und der Bund beteiligt sich erst, wenn bei diesen Darlehen Verluste auftreten. Das könnte heissen, dass diese 680 Millionen Franken oder ein Teil davon erst in zwei, drei Jahren dann zur Auszahlung fällig werden, wenn die Kantone einen entsprechenden Verlust haben. Daher würde der Verpflichtungskredit unserem Finanzhaushaltgesetz entsprechen. Wenn Sie das jetzt auch als Zahlungskredit hineinnehmen, widersprechen wir dem nicht. Wir machen einfach darauf aufmerksam, dass wir allfällige Kreditreste dann übertragen müssten.
In diesem Bereich können wir also dem Antrag, der auch in der Finanzkommission so durchgegangen ist, zustimmen. Aber wir bitten Sie, bei diesen 680 Millionen zu bleiben und nicht auf 1 Milliarde Franken aufzustocken. Das müsste mit den Kantonen ausgehandelt werden, weil die Kantone das [PAGE 2167] umsetzen müssten. Wir können ihnen hier nicht einfach etwas aufbrummen, zu dem sie nicht Stellung nehmen konnten.
Zum Minderheitsantrag Fischer Roland: Das ist kein materielles Geschäft, es kommt bei den Zahlen aufs Gleiche hinaus. Es ist eine Frage der Verbuchung, und diese Verbuchung - das müssen wir auch sagen - ist keine exakte Wissenschaft. Sowohl die Lösung Fischer Roland wie die Lösung Bundesrat sind also grundsätzlich möglich.
Ich bitte Sie aber, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, weil es der bisherigen Praxis entspricht. Was wir im Voraus erkennen, muss gemäss Finanzhaushaltgesetz ins Budget eingebracht werden. Die ausserordentlichen Beiträge sind die 2,2 Milliarden Franken Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständigerwerbende und diese 680 Millionen Franken für das, was wir eben besprochen haben. Das war bei der Budgetierung noch nicht bekannt, und es war auch nicht möglich, Ihnen diese Anträge rechtzeitig für die Behandlung in den Finanzkommissionen zuzustellen. Mit diesen ausserordentlichen Beiträgen verfolgen wir die bisherige Praxis, aber ich gebe zu: Auch die bisherige Praxis war nicht immer ganz stichfest, vielmehr kann man das sinngemäss entscheiden. Am Schluss kommt es auf dasselbe hinaus. Der Antrag erfolgte ja vor allem, weil Sie Transparenz gefordert und gesagt haben: Wir wollen eigentlich wissen, was diese Covid-19-Krise den Bund einmal kostet. Und in der Finanzkommission haben wir Ihnen versichert, dass wir zusätzlich zur Jahresrechnung einen Zusatzbericht erstellen werden, in dem wir alle diese Covid-19-Kredite auflisten und sie aus der ganzen Rechnung in einem Zusatzbericht zusammenfassen. Ich glaube fast, dass es Ihnen die bessere Übersicht über das gibt, was wir wirklich gemacht haben, wenn wir das zusammenfassen.
In dem Sinne würde ich Ihnen beantragen, den Antrag der Minderheit Fischer Roland abzulehnen und bei der bisherigen Praxis des Bundesrates zu bleiben. In diesem Zusatzbericht haben Sie dann die entsprechende Transparenz, die Sie wollen.
In dem Sinne bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.