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preparatory:AB 272442

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02

Wortprotokoll

Wir halten an unserem Entwurf fest, dem auch der Nationalrat zugestimmt hat. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.

Um was geht es? Es geht um die Übertragung von Krediten. Wir haben gesagt: Es ist ein Massengeschäft. 135[NB]000 Verträge, das ist ein Massengeschäft. Für eine einfache Abwicklung ist - bei der Organisation, die wir haben - das Massengeschäft als Grundsatz beizubehalten. Mit der Vertragsunterzeichnung haben sämtliche 135[NB]000 Kreditnehmer bestätigt, dass Kredite nicht abgetreten oder übertragen werden können. Das ist der Grundsatz. Davon ausgenommen ist eine Fusion, eine Vermögensübertragung oder ein Rechtsformwechsel. Dafür haben wir das Fusionsgesetz. Es regelt das. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage kann eine solche Ausnahme ohne Bewilligung der Bürgschaftsgenossenschaft erfolgen. Im Fusionsgesetz ist dann auch der Schutz weiterer Gläubiger geregelt.

Was wichtig ist: Unserer Meinung nach sollten wir bei einem Massengeschäft, das einfach gehandhabt werden muss, nicht noch alle möglichen Türen öffnen, sodass es kompliziert wird. Alle Kreditnehmer haben unterschriftlich bestätigt, dass sie die Kredite nicht abtreten oder übertragen. Wenn es zu einer Fusion oder zu einer Übertragung kommt, dann ist das Fusionsgesetz die entsprechende Grundlage. Das Fusionsgesetz regelt eben auch alle Fragen der übrigen Gläubiger, nicht nur in diesem Bereich.

Deshalb meinen wir, dass der Mehrheitsantrag zu einer Komplizierung führt. Die vorliegende Bestimmung ist inzwischen eine ziemlich verknorzte Sache geworden. Wir sollten wieder zur Einfachheit zurückfinden. Der vom Nationalrat unterstützte Entwurf des Bundesrates ist einfach; er verhindert zweckmässige Umstrukturierungen und Kreditübertragungen nicht. Es war aber auch klar die Absicht, dass man Kredite nicht hin und her übertragen kann, weil auch dort die Missbrauchsgefahr wieder gegeben ist. Wenn man die Übertragung im Rahmen des bewährten Fusionsgesetzes macht, dann ist gewährleistet, dass es nach geltenden Regeln funktioniert, ohne dass sich die Bürgschaftsorganisation einmischen muss. Dann kann das so erfolgen.

Ich bitte Sie, sich das hier doch noch einmal zu überlegen und dann dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.

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