preparatory:AB 272483
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Meine Minderheit bei Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes auf Seite 5 der Fahne fordert einen Absenkpfad für Nährstoffverluste um 10 Prozent bis 2025 und um 20 Prozent bis 2030.
Wir haben es gehört: Gewässer, Ökosystem und Trinkwasser sind nicht nur durch den Pestizideinsatz, sondern genauso durch die zu hohen Stickstoffverluste gefährdet. Es reicht nicht, ein Bekenntnis abzugeben. Es braucht hier ein verbindliches Ziel und eigentlich auch ein Instrument, wie es etwa die Minderheit II (Baumann) vorschlägt. Meine Minderheit I nimmt einfach die Fassung der WAK-S eins zu eins auf: verbindliche Reduktionsziele, kombiniert mit Eigenverantwortung der Branche, und erst wenn diese nicht funktioniert, handelt, gemäss Absatz 3 des Artikels, der Bundesrat. Die Minderheit I wird vom Bundesrat unterstützt. Was sie beantragt, wurde auch im Ständerat unterstützt, und es ist ebenfalls in der Botschaft der Agrarpolitik 2022 plus drin. Was ich hier einfordere, ist nichts anderes als das, was uns der Bundesrat selber vorschlägt.
Die Wasserversorger beurteilen bereits diesen Vorschlag als wenig ehrgeizig, aber als wichtigen ersten Schritt. Sie weisen darauf hin, dass der Nitratgrenzwert landesweit an etwa 12 bis 15 Prozent der Messstellen und in überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten an 40 Prozent der Messstellen überschritten wird. Gemäss der Eawag sind die geforderten Reduktionsziele - 10 Prozent bis 2025, 20 Prozent bis 2030 - aus wissenschaftlicher Sicht Minimalziele, um die Ziele des geltenden Rechts überhaupt zu erreichen oder weitere irreversible Schäden an den Ökosystemen zu vermeiden. Die vorgeschlagene Reduktion des Stickstoffüberschusses ist deshalb ein wenig ehrgeiziges Ziel, aber ein wichtiger erster Schritt. Ein verbindlicher Absenkpfad wird auch von den Bauern eingefordert, z. B. von IP-Suisse, Bio Suisse oder den Kleinbauern. Zusammen stellen sie mittlerweile die Mehrheit der Betriebe. Sie fürchten um ihre Wirtschaftsgrundlage, wenn wir weitermachen wie bisher.
Dann gibt es noch meine zweite Minderheit in diesem Block, beim ökologischen Leistungsnachweis in Artikel 70a. Der ökologische Leistungsnachweis regelt die Voraussetzungen für die Direktzahlungsberechtigung; er stellt also die Bedingungen für den Erhalt von Direktzahlungen. Meine Minderheit fordert hier eine Konkretisierung des ökologischen Leistungsnachweises, und zwar in Bezug auf die Ziele der vorliegenden parlamentarischen Initiative. Die Änderungen entsprechen den Anträgen des Bundesrates aus der Agrarpolitik 2022 plus; Sie finden das in der Botschaft auf Seite 4046[NB]ff. Die Änderungen entsprechen zudem dem Beschluss der WAK-S vom 27. August 2020, und zwar in Bezug auf den Gewässerschutz, also jenen Bereich, den auch die vorliegende parlamentarische Initiative behandelt. [PAGE 2204]
In der Agrarpolitik 2022 plus werden wir diese Änderungen wohl nicht so schnell machen können. Im Ständerat liegt nämlich ein Sistierungsantrag vor; dort dürfte es also nicht so schnell gehen. Darum sollten wir das hier ergänzen, und zwar in Bezug auf die Nährstoffe. Die Bestimmung in Buchstabe b übernimmt die Nährstoffproblematik bezüglich der Formulierung des Absenkpfades in Artikel 6a. So sind wir konsistent. Die Forderung enthält auch eine Aktualisierung der veralteten Formulierung in Bezug auf den Pflanzenschutz; das ist die Bestimmung in Buchstabe g. Für bestimmte Gebiete ermöglicht er spezifische Anforderungen gemäss der Bestimmung in Buchstabe h, und in Buchstabe i fordert meine Minderheit - und das ist nichts anderes als das, was, wie gesagt, auch schon vom Bundesrat vorgeschlagen wurde - die Einhaltung der Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes.
Der ökologische Leistungsnachweis ist also die Voraussetzung für die Berechtigung zum Erhalt von Direktzahlungen, d. h., es muss nachgewiesen werden können, dass das Gesetz eingehalten wurde - nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie das ablehnen, dann sagen Sie eigentlich: "Uns ist es egal, ob dieses Gewässerschutzgesetz eingehalten wird. Wir zahlen dennoch Direktzahlungen aus, wir subventionieren die eigene Umweltzerstörung." Das kann ich nicht verstehen, deshalb denke ich, dass wir diesen ökologischen Leistungsnachweis dringend anpassen sollten. Diese Forderungen entstammen nicht meiner Feder, ich fordere hier nichts Neues, sondern einfach das, was der Bundesrat in der Agrarpolitik 2022 plus selber vorschlägt und was auch die WAK-S dem Ständerat vorgeschlagen hat.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.