preparatory:AB 272702
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-03
Wortprotokoll
Ich komme zu den Minderheitsanträgen in diesem Block 5.
Herr Wettstein möchte zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus um 1,7 Millionen Franken aufstocken. Hier möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass im Verpflichtungskredit ein Wachstum von 10 Prozent gegenüber der letzten Periode vorgesehen ist. Es ist aber so, [PAGE 2226] dass die Zahl der Projekte, die jetzt für nächstes Jahr angemeldet sind, etwas tiefer ist. Sie wird dann im Laufe dieser Periode steigen, wenn wir die Mittel zur Verfügung stellen. Aber jetzt um 1,7 Millionen aufzustocken, macht keinen Sinn, einfach weil die entsprechenden Projekte noch nicht bereit sind. Das Ziel, das Herr Wettstein anstrebt, nämlich die Tourismusförderung, ist mit dem Rahmenkredit, den Sie um 10 Prozent erhöht haben, für die nächsten vier Jahre gegeben. Im ersten Jahr wird das noch nicht erreicht werden, weil nicht genügend Projekte vorhanden sind. Es liegt also nicht nur am vermeintlich zu kleinen Budget 2021, das Sie hier aufstocken.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Mit dem Verpflichtungskredit werden die Beiträge steigen, und die eingereichten Projekte werden diesen Betrag dann ebenfalls erreichen.
Zum zweiten Minderheitsantrag Wettstein, einer Aufstockung bei der Position "Pflanzen- und Tierzucht": Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie letztes Jahr aufgrund der Motion Hausammann 18.3144 3 Millionen Franken mehr gesprochen haben, um ein Kompetenzzentrum Pflanzenschutz aufzubauen. Wir sind daran, und die vorhandenen Mittel genügen für nächstes Jahr. Ich denke, auch Sie haben ja immer wieder den Einsatz der Mittel und die Effizienz abzuschätzen. Hier haben wir mit dem Betrag von 3 Millionen, der in diesem Budget eingesetzt ist, eigentlich die Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Auftrags zu schaffen. Es braucht im Moment nicht mehr Mittel; auch Herr Bourgeois hat darauf hingewiesen. Auch bei Agroscope, wo wir mehr Mittel zur Verfügung haben, haben wir eher Mühe, diese auch gezielt einzusetzen, weil Sie ja nicht einfach aus dem Stand heraus das Wissen abholen und einsetzen können. Es braucht hier zuerst einen Aufbau, weil die Qualität ja auch stimmen muss. Es macht also keinen Sinn, noch einmal um 1 Million aufzustocken, nachdem Sie letztes Jahr um 3 Millionen aufgestockt haben: Das kann dann qualitativ wachsen.
Damit komme ich zum Antrag der Minderheit Bourgeois betreffend Absatzförderung beim Wein. Sie haben gefragt, ob die Mittel vorhanden sind. Ich kann Ihnen das bestätigen. Sie haben ja letztes Jahr um 1 Million aufgestockt, und diese Million haben wir auch für nächstes Jahr vorgesehen. Dazu sind rund 500[NB]000 Franken in einer anderen Position übrig, sodass wir bei der Absatzförderung wieder um 1,5 Millionen Franken aufstocken können. Wir beurteilen die Situation so, wie Sie sie ebenfalls geschildert haben: Der Weinabsatz hat Probleme mit dem Lockdown, er stockt. Es braucht zusätzliche Fördermassnahmen, wie Sie das gesagt haben. Aber die Mittel sind so eingestellt, wie Kollege Parmelin das auch bestätigt hat. Ich kann Ihnen das ebenfalls bestätigen: Auch im nächsten Jahr stehen in diesem Bereich die Mittel für einen Sondereffort bereit. Somit könnten Sie aus meiner Sicht Ihren Minderheitsantrag zurückziehen, weil das Anliegen erfüllt ist.
Ich komme zu den Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Eine Minderheit I (Schneider Schüttel) will die Sömmerungsbeiträge um 1,8 Millionen Franken aufstocken. Frau Schneider Schüttel hat das in einen Zusammenhang mit dem Herdenschutz gegenüber Grossraubtieren gestellt. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, Frau Schneider Schüttel, dass der Bundesrat das im Rahmen der Verordnung selbst machen könnte.
Ich würde gerne diesen Ball aufnehmen, weil wir jetzt zwei verschiedene Massnahmen für den Herdenschutz haben: Wir haben einerseits erhöhte Direktzahlungen in diesem Bereich, und wir haben andererseits im BAFU rund 3 Millionen Franken für den Herdenschutz eingestellt. Ich denke, es ist notwendig, dass wir die Situation analysieren und dann dort Beiträge sprechen, wo auch eine entsprechende Alpnutzung besteht. Wir haben das Problem, dass diese Nutzung aus Gründen der Schutzauflagen wegen Grossraubtieren eher sinkt. Es ist abzuwägen, wo wir den gewünschten Effekt erzielen. Ich glaube auch - damit bin ich einverstanden -, dass nach der Ablehnung des Jagdgesetzes hier ein zusätzlicher Effort notwendig ist und dass für die Menschen, die ihre Tiere in den Bergen haben und sie vor Grossraubtieren schützen müssen, etwas getan werden muss. Aber ich denke, Sie können es dem Bundesrat überlassen, die Lage zu analysieren. Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen der Verordnungen entsprechende Massnahmen zu treffen, die dann auch Wirkung zeigen. Das muss wohl noch etwas besser abgesprochen werden.
Eine Aufstockung um 1,8 Millionen Franken ist daher nicht nötig, die notwendigen Mittel sind vorhanden. Entweder können wir das dann im UVEK machen, wie das bereits in der Gesetzgebung angelegt ist, aber da genügt eine Verordnungsänderung. Ich bitte Sie, diese Aufstockung abzulehnen.
Ich komme damit zur Mehrheit Ihrer Kommission, die die Direktzahlungen um 17 Millionen aufstocken möchte. Da kann ich Ihnen das Klagelied des Finanzministers singen. Sie haben die Motion Dittli angenommen und gesagt, die Teuerung müsse in Zukunft abgerechnet werden. Das machen wir: Mit sehr viel personellem Aufwand rechnen wir heraus, was die Teuerung ausmacht, und beantragen Ihnen dann, das zu kürzen. Dann kommt Ihre Reaktion: Was kümmern uns die Beschlüsse von gestern? Teuerung geht uns nichts mehr an - wir stocken wieder auf! Im gleichen Atemzug monieren Sie dann, der Personalaufwand sei zu gross. Wir brauchen ja das Personal, um das alles zu berechnen. Das ist so das Klagelied, das uns jährlich erreicht.
Ich bitte Sie aber, hier bei Ihrem Beschluss zur Motion Dittli zu bleiben, der Minderheit II (Schneider Schüttel) und damit dem Bundesrat zu folgen und diese Kürzung auch vorzunehmen. Es ist ja keine Kürzung: Es ist einfach eine Teuerung, die nicht stattgefunden hat und die auch nicht ausbezahlt wird. Das ist der Sinn und war der Sinn dieser Motion Dittli, die Sie damals angenommen haben. Ich glaube, es leuchtet eben auch ein. Wenn keine Teuerung stattfindet - wir haben im Moment eine negative Teuerung -, dann macht es keinen Sinn, eine Teuerung, die nicht stattgefunden hat, eben auszuzahlen. So viel zu diesem Bereich. Ich bitte Sie also, beim Bundesrat zu bleiben und der Minderheit II (Schneider Schüttel) zuzustimmen.
Zu Agroscope hat die Kommission einen einstimmigen Antrag gestellt. Ich verzichte darauf, die Position des Bundesrates zu vertreten, die scheint ja klar zu sein.
Ich möchte Sie aber auch hier darauf hinweisen: Sie haben uns einen Auftrag erteilt, Bürokratie abzubauen, effizienter zu werden. Wir haben dieses Projekt Agroscope dann lanciert. Das wird eine Effizienzsteigerung in der Forschung bringen, weil wir die verschiedenen Bereiche zusammenführen. Gleichzeitig sparen wir administrative Kosten. Den Sparauftrag haben wir erfüllt, aber noch bevor die Einsparung realisiert ist, fordern Sie, dass der Gewinn aus diesem Sparauftrag wieder für die Forschung eingestellt wird. Was sollen wir denn sparen, wenn Sie das eingesparte Geld gleich wieder verwenden? Dazu kommt noch, dass Sie das schon nächstes Jahr einsetzen wollen. Wir werden das aber erst in etwa drei Jahren eingespart haben, wenn das Projekt dann auch realisiert ist.
Das ist das Klagelied des Finanzministers. Sie haben aber hier einstimmig beschlossen, und ich verzichte darauf, hier eine Abstimmung zu verlangen.