preparatory:AB 272714
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-03
Wortprotokoll
Im Block 4 beraten wir die Anträge in den Bereichen Kultur, Bildung, Forschung und Sport sowie auch im Bereich der Verteidigung. Es liegen hier verschiedene Minderheitsanträge, aber auch vier Einzelanträge vor. Ich möchte zuerst auf die Anträge im Bereich der Kultur eingehen.
Bei diesen Kreditpositionen handelt es sich bei den Anträgen der Mehrheit der Kommission um einen Nachvollzug der Entscheidungen aus den Beratungen zu den Zahlungsrahmen der Kulturbotschaft für die kommenden Jahre. Dieser Nachvollzug führt zu einer Erhöhung der entsprechenden Kreditpositionen um insgesamt rund 6 Millionen Franken. Die Minderheiten Guggisberg beantragen Ihnen, mit Ausnahme der Beiträge für die romanische Sprache, die tieferen Beträge des Bundesrates zu beschliessen. Die Mehrheit möchte jedoch die im Rahmen der Kulturbotschaft beschlossenen Beträge nun auch im Voranschlag und im Finanzplan einstellen und lehnt aus diesem Grund die drei Minderheitsanträge Guggisberg ab. Der Bundesrat hatte diese Beträge nicht im Budget beantragt, einerseits aus zeitlichen Gründen, wie der [PAGE 2219] Herr Bundesrat es ausgeführt hat, und andererseits, weil er der Auffassung ist, dass es am Parlament selbst sei, die von ihm beschlossenen Anpassungen auch im Budget zu beantragen.
Bei der Position 301.A231.0172, "Beitrag Pro Helvetia", wurde die Ablehnung des jetzt als Minderheit Guggisberg vorliegenden Antrages mit 18 zu 6 Stimmen beschlossen. Bei den Positionen 306.A231.0131, "Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter", und 306.A236.0101, "Baukultur", lehnte die Kommission die nun als Minderheiten Guggisberg vorliegenden Anträge mit 16 zu 8 Stimmen ab.
Bei der Kreditposition 306.A231.0122, "Förderung von Kultur und Sprache in Graubünden", beantragt Ihnen die Kommission ebenfalls mit 16 zu 9 Stimmen eine Aufstockung gegenüber dem Antrag des Bundesrates. Hier liegt jedoch keine Minderheit vor.
Mit der Minderheit Wettstein wechseln wir nun kurz zur Verteidigung: Die Minderheit beantragt bei der Position 525.A231.0102, "Beiträge Schiesswesen", eine Reduktion der Beiträge von 7,2 Millionen auf 400[NB]000 Franken. Verzichtet werden soll auf die Subventionierung der Munition, d.[NB]h. auf den Verkauf von verbilligter Munition für den Freizeitschiesssport. Weiterhin finanziert werden soll jedoch die Gratismunition fürs obligatorische Schiessen, fürs Feldschiessen und für Jungschützenkurse. Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, diese Kürzung abzulehnen. Sie wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. Die Milizarmee ist auf die Leistung der Schützenvereine angewiesen. Die Vereine leisten sehr viel für die örtliche Gemeinschaft, die Jugend und die Sicherheit. Ohne die Subventionierung der Munition für den Freizeitschiesssport würden viele Vereine in finanzielle Not kommen. Das hätte dann auch zur Folge, dass das obligatorische Schiessen allenfalls vom Bund organisiert werden müsste, wenn es denn überhaupt noch unter diesen Voraussetzungen weitergeführt werden könnte.
Wir kommen nun zum Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Hier liegen je zwei Einzelanträge Aebischer Matthias und Wasserfallen Christian vor. Die Einzelanträge beziehen sich auf Positionen, welche die noch nicht abgeschlossene Differenzbereinigung zur BFI-Botschaft betreffen. Inhaltlich kann ich mich im Namen der Kommission nicht zu den Anträgen äussern, da sie in der Kommission nicht vorlagen und deswegen auch nicht diskutiert wurden.
Ich möchte Sie jedoch auf ein prozedurales Problem aufmerksam machen, welches sich durch die eben noch nicht abgeschlossene Beratung der BFI-Botschaft ergibt: Im Rahmen dieser Beratung hat der Nationalrat die Zahlungsrahmen bei vier Positionen gegenüber dem Antrag des Bundesrates erhöht. Der Ständerat hat sich mittlerweile bei den Finanzhilfen gemäss dem Weiterbildungsgesetz dem Nationalrat angeschlossen. Bei den anderen drei Positionen hat er jedoch bis jetzt an den tieferen Beiträgen festgehalten. Die Differenzen werden erst im Verlauf der Wintersession ausgeräumt werden können.
Wir stehen nun vor der Situation, dass wir eigentlich im Budget Beträge festlegen sollten, deren Zahlungsrahmen, welche die Grundlage für die Beträge darstellen, noch nicht klar sind. In der Finanzkommission wurden aber keine Anträge auf Erhöhung dieser Beiträge gestellt, obwohl das eigentlich dem Ansinnen des Nationalrates entsprechen würde. Der Bundesrat hat sie zwar in seiner Nachmeldung aufgelistet, aber auch keinen Antrag gestellt, aus ähnlichen Gründen wie bei der Kulturbotschaft. Im Ständerat beantragt die Finanzkommission jedoch ohne Gegenstimme, die Beiträge vorsorglich zu erhöhen; damit kann auf den entsprechenden Positionen eine Differenz offengelassen werden. Wenn jetzt beide Räte nichts täten, so würden im Voranschlag die Beträge des Bundesrates stehen, und das würde dann allenfalls auch nicht dem entsprechen, was dann schlussendlich bei der BFI-Botschaft herauskommt.
Wenn Sie nun den Einzelanträgen zustimmen, gibt es keine Differenzen mehr, wenn der Ständerat seiner Finanzkommission folgt, und wir wären quasi wieder am Anfang - das heisst, wir würden wieder Beträge festlegen, welche allenfalls nicht dem Zahlungsrahmen entsprächen. Ich bitte Sie deshalb, aus diesen formalen Gründen, die Einzelanträge abzulehnen, damit diese Differenzen noch offenbleiben können.
Die beiden Minderheitsanträge Schneider Schüttel in Block 4 betreffen die Kreditposition 750.A231.0269, "Internationale Mobilität Bildung". Gemäss diesen Minderheitsanträgen soll der Betrag sowohl im Voranschlag als auch im Finanzplan so aufgestockt werden, dass ab 2021 die Schweizer Vollassoziierung an Erasmus plus finanziert werden kann. Das Parlament hat dies ja in einer Motion schon lange verlangt, und ausserdem ist das im Legislaturprogramm enthalten. Die EU hat aber den Haushalt und die Bedingungen für die Teilnahme von Drittstaaten noch nicht beschlossen, weshalb grosse Unsicherheiten bezüglich der Höhe der Kosten für die Schweiz bestehen. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass die Gelder dann beantragt werden sollen, wenn die Höhe der Kosten abschätzbar ist, und folgt hier der Argumentation des Bundesrates. Die Kommission lehnte deshalb die beiden nun als Minderheitsanträge Schneider Schüttel vorliegenden Anträge mit 14 zu 11 Stimmen ab.
[VS]