AB 274271
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie hier ebenfalls dringend, beim Bundesrat zu bleiben.
Diese Bürgschaftskredite sind ja im Frühjahr entstanden. Wie bereits gesagt wurde: Wir haben das sehr schnell gemacht. Und hier sprechen wir von einem Verhältnis zwischen Bank und Kreditnehmer. Die Frage der Kreditverwendung, die Herr Ettlin Erich angesprochen hat, ist eine Frage zwischen Bund und Kreditnehmer. Dort können wir allenfalls Einfluss nehmen und nehmen auch Einfluss. Aber hier geht es um Kreditverträge zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer. Schauen wir uns das noch an: In Absatz 1 sagen wir, wie lange die Bürgschaft dauert, nämlich acht Jahre. Da könnten wir ja noch sagen, dann bürgen wir acht Jahre. Aber in Absatz 2 sagen wir dann, der Kredit sei auch zwingend in acht [PAGE 1318] Jahren zurückzuzahlen. Damit wird der Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, also zwischen Bank und Kreditnehmer, ausser Kraft gesetzt, und dies 135[NB]000 Mal. Das ist meiner Meinung nach eine Desavouierung der Banken, das kann man als gesetzgebende Behörde im Nachhinein nicht machen.
Die Banken sind diese Verträge unter der Bedingung einer Frist von fünf Jahren eingegangen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Banken mitgemacht hätten, wenn wir mit acht Jahren begonnen hätten. Denn acht Jahre Kredite betreuen bedeutet einen wesentlich höheren Aufwand, fast den doppelten Aufwand. Sie müssen die Konten führen, sie machen das gratis. Und jetzt verlängern wir das, ohne sie zu fragen. Ich glaube, das geht nun mal einfach nicht.
Die Frage, die Sie mit der Verlängerung auf acht Jahre lösen möchten, ist die Frage der Härtefälle. Und hier sage ich Ihnen, dass unsere Lösung den Härtefällen gerechter wird. Wenn Sie den Kredit nach fünf Jahren nicht zurückbezahlen können, müssen Sie schon nach fünf Jahren einen Amortisationsplan eingeben und sagen, wie Sie das bezahlen können. Gerade die Betriebe, die Kredite bezogen haben, sind wahrscheinlich in einer schwierigen Situation. Und einfach acht Jahre zuzuschauen, ohne etwas zu machen, ist vielleicht nicht gerade fahrlässig, aber unsere Lösung, dass nach fünf Jahren ein Amortisationsplan gemacht werden muss, wenn der Kredit nicht zurückbezahlt werden kann, ist eine echte Unterstützung. Dies wird dem Härtefall viel gerechter, als wenn Sie einfach auf acht Jahre verlängern. So können Sie nach fünf Jahren eine Lösung suchen. Sie können die Frist verlängern. Und wenn Sie von Härtefalllösung sprechen: Unsere Lösung, die wir vorschlagen, ist die bessere Härtefalllösung, als einfach die Dauer zu verlängern. Wir haben bewusst diese Verlängerung von sieben auf zehn Jahre vorgesehen, damit man dann wirklich die Gelegenheit hat. Das zur aktuellen Situation.
Ich möchte einfach wieder über gleich lange Spiesse sprechen. Wenn wir von Anfang an acht Jahre vorgesehen hätten, dann, davon bin ich überzeugt, wären noch viel mehr Betroffene gekommen und hätten gesagt: "Für acht Jahre ist das so günstig, das nehme ich." Jetzt ändern Sie die Bedingungen und schaffen damit möglicherweise für Zehntausende, die nicht profitiert haben, ungleich lange Spiesse. Man kann nicht einfach im Nachhinein die Bedingungen ändern. Das geht meiner Meinung nach nicht, weil[NB]Sie[NB]sie[NB]dann[NB]ungleich[NB]machen. Wir haben das auch gesehen.
Ich habe das schon gesagt: Es sind schon etwa 800 Millionen Franken zurückbezahlt worden. 3 Milliarden wurden gar nicht bezogen. Weshalb wurden sie nicht bezogen oder schon zurückbezahlt? Viele haben geglaubt, der Bund würde das einmal schenken, und dachten: "Ich hole es mal ab, damit ich es dann habe." Weil man gemerkt hat, dass der Bund das nicht macht, zahlt man es wieder zurück.
Das ist ein wichtiger Grundsatz. Wir können nicht die Bestimmungen ändern, sonst schaffen wir sehr viel Unsicherheit. Wir werden noch neue Programme auflegen müssen. Wir werden noch Monate in diesem Modus sein. Und wenn wir beginnen, im Laufe des Verfahrens die Bedingungen zu ändern, dann öffnen wir Tür und Tor für Spekulationen. Wir sollten dort zuverlässig sein, wo wir zuverlässig sein können. Und mit diesen fünf Jahren können wir diese Zuverlässigkeit bieten. Das auf acht Jahre zu verlängern, hilft niemandem. Es hilft vor allem den Betroffenen nicht. Es desavouiert die Banken, und es schafft unnötige Unsicherheit in einem Bereich, in dem wir stabil sein sollten. Wir haben so viele Unwägbarkeiten, so viele Änderungen. Und wenn wir, wenn Sie als Ständerat dies hier auch noch ändern, stehen mir die restlichen Haare wirklich zu Berge.
Ich glaube, wir sollten hier wirklich dort weiterfahren, wo wir im Frühjahr begonnen haben, nämlich zuverlässig sofort ein Programm aufzulegen, dabei zu bleiben, Härtefälle adäquat zu unterstützen, verlässlicher Partner zu sein für Kreditnehmer und Banken. Das ist unsere Aufgabe. Diese Verlängerung von fünf auf acht Jahre klingt auf den ersten Blick relativ harmlos und sieht nach einer besseren Lösung aus. Aber das ist sie nicht. Sie schafft vor allem ein unnötiges Präjudiz für die nächsten Monate, in denen wir mit allen Beteiligten noch arbeiten müssen.
Ich bitte Sie hier also wirklich, bei diesen fünf Jahren und damit beim Bundesrat zu bleiben und Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen. Ich meine, es ist ein ganz zentrales und wichtiges Element in der Diskussion, die wir zurzeit führen.