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AB 274346

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-10

Wortprotokoll

Die Frage dreht sich ja letztendlich um das Wohneigentum. Kann man das fördern, beziehungsweise wird das durch Basel III und die Umsetzung beeinträchtigt?

Diese Frage hat natürlich verschiedene Aspekte. Es ist nicht nur die Unterlegung mit Eigenkapital der Banken, sondern es ist die Preissteigerung, es ist der Landpreis, es ist die Teuerung beim Bauen; es ist auch der Trend, aufs Land zu ziehen, den wir zurzeit eher wieder feststellen. Das sind wahrscheinlich die entscheidenden Faktoren dafür, dass Wohneigentum grundsätzlich teurer wird und für Familien schwieriger zu erwerben ist als in der Vergangenheit. Diese Teuerung dürfte wohl der Hauptfaktor sein.

Unseres Erachtens ändert sich die Unterlegung mit Eigenkapital der Banken aufgrund des Wohneigentums nicht. Basel III ist ja ein Instrument, mit dem die Banken nach risikobasierten Anforderungen beurteilt werden. Wir haben 2018/2019 mit der Umsetzung begonnen, weil es damals danach aussah, dass das international sehr rasch umgesetzt werden könnte. Inzwischen verzögert sich das, und wir haben eigentlich bereits beschlossen, dass die Schweiz Basel III nicht vor unseren wichtigsten Konkurrenzplätzen umsetzen wird. Es geht nämlich letztlich um das Verhältnis Bank-Staat, und wir haben nicht vor, für unsere Banken zusätzliche Auflagen zu erlassen, bevor dies die vergleichbaren Konkurrenzplätze auch tun.

Wir haben aber früh mit dieser Diskussion begonnen. Vielleicht gehört es etwas zur schweizerischen Mentalität, dass man im vorauseilenden Gehorsam dann beginnt, das umzusetzen. Aber wir haben noch nichts in Kraft gesetzt und werden damit auch zuwarten, das haben wir jeweils gesagt. Allerdings haben wir die Diskussionen bereits 2019, also vor mehr als einem Jahr, abgeschlossen, weil man damals glaubte, das würde rasch kommen, und weil wir uns dann international einigermassen konform verhalten möchten.

Insgesamt gehen wir davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum zu keiner verschärften Auflage führt. Hingegen beurteilen wir durchaus im Immobilienmarkt gewisse Liegenschaften als gefährdeter, als wir das vielleicht noch vor einem Jahr gemacht hätten. Beim Bund, um nur dieses Beispiel zu nennen, haben wir die Büroräumlichkeiten. Aufgrund des Homeoffice erarbeiten wir jetzt ein neues Unterbringungskonzept und gehen noch von höchstens 80 Prozent Arbeitsplätzen für unsere Leute aus, weil diese zum Teil zuhause arbeiten oder in den Ferien sind. Das Gleiche stellen wir bei anderen Grossunternehmen fest. Die Zahl der Büroarbeitsplätze, die man baut, geht zurück. Das wird in nächster Zeit zu einem Überangebot von Büroräumlichkeiten führen, und damit steigt natürlich das Risiko für die Kreditgeber, also für die Hypothekargeber.

Etwas, das uns ebenfalls Sorgen bereitet, sind die Auswirkungen des Online-Handels auf die Bekleidungsgeschäfte und auf alles, was Sie online kaufen können. In der Schweiz werden zurzeit täglich etwa 10 Millionen Pakete durch die Post zugestellt. Dann dürften in Zukunft auch Verkaufsflächen in städtischen Agglomerationen frei werden, denn die Leute gehen ganz offensichtlich weniger ins Geschäft, sondern kaufen online. Das verändert natürlich die Immobilienlandschaft und verschärft die Immobilienrisiken schon.

Einerseits sind es Büroarbeitsplätze - das wird heute schon sichtbar, auch der Bund hat Projekte gestoppt. Andererseits sind es grossräumige Verkaufsflächen, wo sich die Situation infolge von Homeoffice bzw. Online-Handel rasch verändert. Das Risiko im Immobilienbereich wird also für die Banken in den nächsten Monaten und Jahren tendenziell steigen. Das werden wir bei diesen Fragen, die Sie hier stellen, beachten müssen. Hingegen gehen wir davon aus, dass in Bezug auf die Eigenmittelanforderung bei selbstgenutztem Wohneigentum keine Veränderung stattfindet: Das möchten wir so belassen.

Nach den Büroräumlichkeiten und den Verkaufsflächen stellt sich dann die gleiche Frage auch für die vermieteten Wohnungen als drittes Element. Hier gibt es je nach Region Unterschiede, weil immer noch relativ viel gebaut wird, aber oft an Orten, wo die Leute nicht unbedingt wohnen wollen - jedenfalls haben wir oft dieses Gefühl. Der Immobilienmarkt der vermieteten Wohnungen wächst also ebenfalls.

Wir werden das Ganze im Auge behalten. Was ich sagen kann: Wir werden Basel III nicht in Kraft setzen, bevor die wichtigsten Konkurrenzplätze das entsprechend machen. Wir werden auch die Voraussetzungen, die wir 2018 und 2019 geprüft haben, noch diskutieren müssen, bevor wir das in Kraft setzen.

Die Risiken im Immobilienbereich nehmen tendenziell zu. Wir sind zwar in der Schweiz immer noch auf einer guten Seite, und wir werden den Bereich selbstgenutztes Wohneigentum auch besonders behandeln, so, wie Sie das in Ihrer Interpellation sagen. Aber es ist ein Bereich, den wir in den nächsten Monaten und Jahren sorgfältig beobachten müssen. [PAGE 1325]

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