preparatory:AB 274442
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14
Wortprotokoll
Das gemeinsame Singen ausserhalb des Familienkreises ist verboten. Erfasst vom Verbot sind alle Situationen, in denen mehrere Personen zusammen singen. Dies gilt auch für das gemeinsame Singen im sogenannten Singkreis in der Kita. Das Singen einer einzelnen Betreuenden, etwa bei einem Schlaflied oder Beruhigungslied, ist - unter Einhaltung von Schutzmassnahmen - dagegen erlaubt. Dasselbe gilt für das Aufsagen von "Versli".
Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit des Singens bewusst. Jedoch müssen in der aktuell besorgniserregenden Lage Neuansteckungen unbedingt vermieden werden. Aktivitäten, die eine verstärkte Atmung erfordern, sind eine Gefahr, weil das Risiko einer Ansteckung durch Tröpfchen grösser und über weitere Distanzen möglich ist. Dazu gehört auch das Singen.
Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) unterstützt das Verbot des gemeinsamen Singens und hat schon seit August empfohlen, auf Singkreise zu verzichten.