preparatory:AB 274462
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14
Wortprotokoll
1.[NB]Zum heutigen Zeitpunkt gehören Minderjährige aus zwei Gründen nicht zu den primär zu impfenden Personen: Sie sind erstens weniger häufig krank und selten schwer krank, und zweitens wurden die klinischen Studien bisher nicht mit Kindern durchgeführt. Sobald genügend Impfstoffe vorhanden sind und diese für Minderjährige zugelassen und empfohlen sind, können auch Minderjährige geimpft werden.
2.[NB]Ob ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitenden eine Impfung verlangen kann, beurteilt sich nach der konkreten Gefahr, die sich im Fall einer Nichtimpfung für Dritte ergibt. Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit sind im Einzelfall die Gerichte, im Rahmen der Aufsicht über die Spitäler die kantonalen Behörden zuständig.
3.[NB]Der Impfstatus darf keine Stigmatisierung zur Folge haben. So ist beispielsweise die Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen im Einzelfall zu prüfen, da auch Grundrechte betroffen sein können.
Für weitere Ausführungen verweise ich auf die Antwort, die ich vorhin auf die Frage Tuena 20.5966 gegeben habe.