AB 274666
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14
Wortprotokoll
Ich komme zum ersten Antrag des Bundesrates, bei dem die WAK-N bereits Rückkommen signalisiert hat. Wir kommen heute[NB]auch auf diese Bestimmung zurück. Es geht hier, in[NB]Artikel[NB]11, um den Kulturbereich. Einfach gesagt, hat dieser Artikel bisher Kulturunternehmen bestrichen. Der Bundesrat beantragt jetzt, neben Kulturunternehmen auch Kulturschaffende unter diesen Artikel fallen zu lassen. Er möchte also eigentlich auf die Regelung des Notrechts im Frühjahr zurückgehen, die wir dann in der Gesetzgebung korrigiert haben. Die Kulturschaffenden waren im Gesetz nicht mehr dabei. Im Zuge der Entwicklung, die sich jetzt in den letzten Wochen ergeben hat, beantragt der Bundesrat, die Kulturschaffenden hier wieder einzubeziehen und auch ihnen, nicht nur den Kulturunternehmungen, Ausfallentschädigungen zukommen zu lassen, und zwar ausserhalb der Ausfallentschädigungen, die auch im klassischen Härtefallprogramm möglich sind - dort wären Kulturunternehmungen nicht mehr zum Bezug berechtigt -, aber auch in Ergänzung zu den Ergänzungsleistungen, wo Kulturschaffende an sich bezugsberechtigt sind und es auch bleiben, in vielen Fällen aber durch die Maschen fallen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.