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preparatory:AB 27477

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Hier in Absatz 3 haben wir es mit der schon mehrere Male erwähnten Härtefallklausel zu tun, mit der vermieden werden soll, dass die heute schon öfters zitierte "mittellose Witwe" mit einem eigenen Heim durch die Steuern zu stark belastet wird. Ein solcher Härtefall kann nur eintreten, wenn der Nettomietwert der Wohnung positiv ist; die Fälle der negativen Liegenschaftsrechnung fallen hier nicht ins Gewicht. Dieser Härtefall tritt ein, wenn die Liegenschaftslasten, also Schuldzinsen und Unterhalt, dauernd einen Drittel der Einkünfte des Steuerpflichtigen übersteigen. Es wird auch dasjenige Vermögen berücksichtigt, welches nicht in die Wohnanlage investiert ist. Die Reduktion darf nach Antrag der Kommission einen Drittel des Mietwertes nicht übersteigen. Diese Bestimmung würde die heutige Regelung über die Unternutzung ersetzen.

Noch ein kurzes Wort zum Umfang der Ausfälle, die sich hier ergeben könnten. Nachdem in der Kommission auch darüber diskutiert wurde, was für Objekte einbezogen werden sollen, ist klar, dass man keine Luxusobjekte berücksichtigen will. Das führt dazu, dass die Fälle, in denen diese Härtefallklausel bei der direkten Bundessteuer zum Tragen kommen kann, eher selten sind. Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass der maximale Ausfall bei der direkten Bundessteuer 5 Millionen Franken ausmachen könnte, also einen Betrag, der innerhalb der Ungenauigkeitsgrenze bei der Schätzung liegt.

Wir glauben damit auf Bundesebene ein Mittel aufgezeigt zu haben, mit dem man solche Härtefälle - die durchaus stossend sind, das möchte ich betonen - in den Griff bekommen kann. Ich muss aber nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund des Systems der direkten Bundessteuer diese Härtefälle nicht so zahlreich sind, wie man das häufig annimmt. Wirksame Regelungen müssten auf kantonaler Ebene getroffen werden. Es gibt Kantone, die schon entsprechende Regelungen kennen. In den Kantonen dürften die Entlastungen grösser sein.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.