preparatory:AB 274987
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 15 Absatz 1 unterstützen wir, dass das Kriterium für den Zugang zur Erwerbsausfallentschädigung, das heute bei einem Umsatzverlust von 55 Prozent liegt, neu auf 40 Prozent gesenkt wird. Grundsätzlich muss man sagen, dass diese fixen Grenzen natürlich nicht sinnvoll sind. Sie führen immer zu sehr unschönen Schwelleneffekten und haben dann nicht unbedingt gute Folgen. Zum Beispiel hat jemand, der eine Umsatzeinbusse von nur 54 Prozent hat, keinen Zugang zu dieser Erwerbsausfallentschädigung, während man mit 56 Prozent Zugang hat. Das ist natürlich nicht optimal. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass diese Grenze von 55 Prozent auch sehr willkürlich gesetzt wurde. Wir unterstützen eine Anpassung der Umsatzgrenze beim Zugang zu den Härtefallunterstützungen. Wir bitten aber den Ständerat, das nochmals genau anzuschauen. Immerhin könnten wir dann bei der Differenzbereinigung nochmals auf diesen Punkt zurückkommen.
Bei Artikel 17 Buchstabe f hält die grünliberale Fraktion weiterhin daran fest, dass Kurzarbeit auch für befristet Angestellte und Lernende lückenlos ermöglicht werden soll, also auch rückwirkend, dort, wo es die Lücke noch gibt. Wir unterstützen deshalb weiterhin die Minderheit Fivaz Fabien.
Mit Artikel 17a sollen Tieflöhne bei Kurzarbeit bessergestellt werden. Wir unterstützen das sehr. Wir finden das eine sehr zielführende Lösung, die jetzt vorliegt. Sie trifft aus unserer Sicht schon heute gut ins Ziel, weil sie keine Schwelleneffekte hat und weil sie zwischen den verschiedenen Lohngrenzen linear von 80 bis 100 Prozent des Lohnes ausgestaltet ist. Je nachdem hat man, wenn man ganz wenig Lohn hat, dann 100 Prozent des Lohns zur Verfügung. Wir finden das eine gute Lösung und sind der Meinung, dass der Ständerat auch das noch genau anschauen soll. Aber im Grundsatz finden wir das schon so ein sehr gutes Projekt. Besten Dank für die Unterstützung.