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AB 274998

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-15

Wortprotokoll

Das SECO schätzt, dass dann die Bearbeitung zwei Monate statt drei Monate dauert. Das ist auch immer noch zu viel. Aber ich muss mich hier auf die Angaben von Bundesämtern des WBF stützen. Die sagen mir Folgendes: Bei einer Rückwirkung auf den 1. September beträgt der Arbeitsaufwand drei Monate; dies sind also drei Monate Verzögerung. Bei einer Rückwirkung auf den 1. November gibt es eine Verzögerung von zwei Monaten. Das ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht verantwortbar.

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