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preparatory:AB 27501

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

1. Die Kommission hat sich ausdrücklich auf eine entsprechende Fixierung festgelegt, weil man eben diesen Spielraum, was den Prozentsatz des Marktmietwertes betrifft, nicht mehr nach oben offen lassen wollte. Vielmehr war es die Absicht der Kommission - aber auch der Kommissionsminderheit, denn der Unterschied liegt ja nur in der Höhe, nicht im System -, diese Ausgangslage klar festzulegen unter Ausnützung des Spielraums, den die bundesgerichtliche Rechtsprechung eröffnet hat.

2. Aus dem zweiten Satz von Absatz 2 kann man ersehen, dass sich die Kommission mit der Frage der Bestimmung des Marktmietwertes auseinander gesetzt hat. Man hat versucht, einen Weg aufzuzeigen, nach welchen Kriterien sich dieser Marktmietwert richten soll. Selbstverständlich war man sich bewusst, dass dieser Wert nicht in jedem einzelnen Fall nun einfach irgendwo abgelesen werden könne, indem man entsprechende vergleichbare Wohnnutzungen fände. Aber trotz dieser Schwierigkeiten hat die Kommission daran festgehalten, eine klare Aussage in Bezug auf die Höhe des Marktmietwertes zu machen. Sie war sich bewusst, dass die Bestimmung der Ausgangsbasis von 100 Prozent nachher näher geregelt werden müsste. Der zweite Satz in Absatz 2 gibt entsprechende Hinweise darauf, wie man dieses Problem angehen muss.