preparatory:AB 275017
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Zwei dieser Erlasse, über die wir jetzt befinden können, sind das Eisenbahngesetz und das Bahninfrastrukturfondsgesetz. Die beiden Minderheitsanträge betreffen zwar zwei verschiedene Gesetze, sind aber auf dieselbe Weise begründet. Ich ziele mit diesen Minderheitsanträgen darauf ab, dass wir das heutige Investitionsniveau im Bereich öffentlicher Verkehr nicht schmälern. Das wäre nämlich die Folge, wenn wir diesen Änderungen zustimmten; wir hätten rund 20 bis 30 Millionen Franken weniger für den Ausbau der Infrastruktur im Bahnbereich des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung. Der Bedarf an solchen Infrastrukturen ist aber unverändert gross, und wir haben verschiedentlich den politischen Willen bekundet, dass wir den öffentlichen Verkehr entsprechend stärken wollen.
Wie kommt es dazu? Es ist eben nicht bloss eine administrative Vereinfachung, wie man vielleicht wegen des Titels der gesamten Vorlage annehmen könnte. Es ist durchaus eine politische Entscheidung, ob wir den Landesindex der Konsumentenpreise oder eben den Bahnbau-Teuerungsindex als Mass für die Berechnung der Einlagen in diesen Fonds nehmen. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist aus verschiedenen Gründen ein Mass, das nicht nur von Vorteil ist. Wir haben den bewährten Bahnbau-Teuerungsindex als bisherige Grundlage zur Berechnung der entsprechenden Höhen. Es gibt allen Grund, dass wir hier nicht davon Abstand nehmen, weil wir eben den öffentlichen Verkehr damit schwächen würden.
Ich bitte Sie, diese beiden Änderungen abzulehnen, d. h., meiner Minderheit zu folgen und somit an den beiden Gesetzen nichts zu ändern.