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preparatory:AB 275131

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, bei Absatz 1bis dem [PAGE 1391] Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat gestern mit 140 zu 51 Stimmen, also ausserordentlich deutlich, an seiner Version festgehalten. Es geht um die Frage, wie Fixkosten bei der Härtefallbemessung berücksichtigt werden müssen. Unbestritten ist, dass die Fixkosten berücksichtigt werden müssen und dass die Fixkosten bei vielen Unternehmen der wichtigste Grund für die Zuteilung von Härtefallentschädigungen sind.

Wenn Ihre Kommission jetzt nicht mehr an der Streichung der generellen Klausel festhält, so deshalb, weil es von der Auslegung her möglich ist, dass die Kantone keine generelle Fixkostenprüfung bei jedem einzelnen Gesuch machen - sie haben sich auch in ihrem Verfahren nicht darauf eingestellt -, sondern dass sie die Fixkosten einfach überall dort berücksichtigen, wo es Sinn macht. Diese Ermessensfreiheit lässt die Formulierung des Nationalrates zu. Ihrer Kommission ist bewusst, dass, gemessen an der deutschen Regelung, die Fixkostenentschädigungen - dort werden sie Fixkostenzuschüsse genannt - in der Regel der entscheidende Faktor für die Bemessung einer Härtefallentschädigung sind.

Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine anderslautenden Anträge.

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