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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-16

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir noch zwei Sätze zu diesem Artikel 15. Sie haben jetzt die Grenze von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Diese 55 Prozent haben Sie vor zwei Monaten in der Einigungskonferenz als Kompromiss errungen. Jetzt senken Sie die Grenze auf 40 Prozent. Das haben Sie so beschlossen. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass das entsprechende Kostenfolgen im Umfang von 1,5 bis 2 Milliarden Franken hat. Das heisst, wir werden Ihnen wahrscheinlich mit dem Nachtrag I, je nachdem, in welchem Ausmass die Entschädigungen des Erwerbsausfalls genutzt werden, ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren stellen müssen. Damit würde dann das ausserordentliche Defizit in der Rechnung 2021 von jetzt 4,2 Milliarden auf gegen 6 Milliarden Franken steigen. Das ist die Konsequenz dieses Beschlusses.

Vielleicht in diesem Zusammenhang: Wir werden jetzt oft kritisiert, wir seien mit den Entschädigungen sehr zurückhaltend. Hier bauen Sie das natürlich noch einmal massiv aus, auch mit Artikel 17a, der ebenfalls nicht bestritten ist. Das ist gut. Wir haben dann ein gutes, starkes Netz im Bereich der Einkommen der natürlichen Personen. Das muss einfach auch immer wieder betont werden, wenn man sich beklagt, dass man bei den Härtefällen oder wo auch immer knausrig sei. Sie haben hier eine sehr viel grosszügigere Lösung beschlossen, als das noch vor zwei Monaten der Fall war. Das kann man in Anbetracht der neuen Situation tun, aber ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Diese [PAGE 1393] Senkung kostet nach Schätzung des BSV zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken.

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