preparatory:AB 275254
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-16
Wortprotokoll
Wenn wir die Überschriften der Artikel schnell anschauen, die wir diskutieren, sind es "ordentliche Nachträge", "dringliche Nachträge", "Kreditüberschreitungen", "Kreditübertragungen" und "Begrenzung der Nachträge". Es geht also nicht um den Kern der Budgetierung, sondern um einen Teilbereich. Hier sprechen wir über die verschiedenen Instrumente, die einerseits die Verwaltung in diesem Bereich zur Verfügung hat und andererseits das Parlament, um sie zu kontrollieren und zu überwachen. Bei Instrumenten stellt sich immer die Frage, wie sie angewendet werden und wie man mit ihnen umgeht.
Aus Sicht der Verwaltung - und das ist die Sicht des Bundesrates, die hier abgebildet und auch von Ihrer Kommissionsmehrheit unterstützt wird - geht es eigentlich darum, Vereinfachungen in den Verfahren zu erzielen. Das machen wir in diesen Bereichen über Nachtragskredite usw. Nachtragskredite innerhalb der Verwaltung sind recht kompliziert. Ein Bundesamt, das einen Nachtrag will, muss zuerst bei der Finanzverwaltung antraben, ihn dann begründen und einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser geht in eine Ämterkonsultation und kommt nachher zum Bundesrat. Meistens sind diese Nachträge völlig unbestritten, beispielsweise eben ein Nachtrag für die AHV, der ohnehin gesetzlich gebunden ist. Der Prozess in der Verwaltung dafür ist aber ziemlich kompliziert. Das könnten wir vereinfachen.
Kreditübertragungen und Kreditüberschreitungen sind Bereiche, die grundsätzlich eher in Ihre Hoheit fallen. Das ist auch der Antrag Ihrer Kommissionsminderheit, die befürchtet, dass, wenn man der Verwaltung zu viele Instrumente gibt, sie diese dann ausnutzt und Sie keine Möglichkeiten mehr haben. Diese Gefahr besteht grundsätzlich natürlich immer, das darf man nicht verleugnen. Ich glaube aber auch, was Herr Würth gesagt hat: Wenn wir dieses Modell einführen, dann dürfen wir hier die Zügel nicht freigeben, sondern müssen sehr eng begrenzen, wie diese Instrumente in der Verwaltung angewendet werden sollen und angewendet werden dürfen. Insgesamt wird die Verwaltung nicht überborden, denn der Respekt vor Zahlen ist doch relativ gross; mit Zahlen steht man immer im Schaufenster und in der Öffentlichkeit. Die Verwaltung ist also sehr vorsichtig mit den Zahlen und versucht auch, hier nicht zu überborden.
Ich glaube nicht, dass die Instrumente, die die Verwaltung hat, zu Übermut führen werden, weil der Spielraum, der hier geschaffen wird, am Schluss ja sehr klein ist. Jetzt funktioniert es einfach so, dass man spürt, man könnte in eine Kreditübertragung laufen, und dann intern nach Lösungen sucht. Das bestehende Gesetz lässt es schon auch zu, das eine oder andere noch zu verschieben. Das wäre nachher etwas transparenter. Das sind also die Instrumente der Verwaltung, die aus meiner Sicht tatsächlich zu einer Vereinfachung führen. Wenn man das führt, und das werden wir in der Übergangsphase machen, kommt es auch nicht zu Mehrausgaben, sondern eher zu Einsparungen.
Damit stellt sich die Frage, wie das Parlament mit diesen Instrumenten umgeht. Aus meiner Sicht - wenn ich mir das zu sagen erlauben darf - sind die Finanzkommissionen durch dieses Verfahren sehr oft auch in Details verstrickt. Man kümmert sich um sehr viele Details. Ich staune manchmal, mit welchen Beträgen Sie sich herumschlagen, und welche Beträge offenbar Ihrer Aufmerksamkeit entgehen, die ich durchaus etwas genauer anschauen würde. Es stellt sich also auch die Frage, ob nicht das Parlament, insbesondere die Finanzkommissionen, die hier geschaffene Möglichkeit, der Verwaltung in den Details etwas grössere Instrumente zu geben, nutzen würde, um dann die gewonnene Zeit dort einzusetzen, wo es sich vielleicht auch lohnt.
Es ist also eine Frage der Instrumente und wie wir sie handhaben. Ich glaube, der Vorschlag, den wir hier machen, führt wirklich zu einer Vereinfachung und, wenn man das von Ihrer Seite entsprechend nutzt, auch zu einer Verbesserung. Wenn Sie dann das Gefühl haben, da habe die Verwaltung überbordet, kürzen Sie einfach nächstes Jahr die entsprechenden Budgets. Gott straft sofort, könnte man sagen; Sie können sofort eingreifen, wenn Sie das Gefühl haben, die Verwaltung hätte mit ihren Instrumenten überbordet.
Es ist aber auch eine Frage des Dialogs, wie wir damit umgehen. Es sind Instrumente, die der Verwaltung den Arbeitsablauf ermöglichen. Es können aber auch Instrumente sein, mit welchen Sie die gewonnene Zeit nutzen können, um etwas höher zu fliegen - wenn ich dem so sagen kann - und vielleicht nicht in den Details zu versinken, sondern gerade auch im Rahmen der Finanzplanung und der Budgetierung etwas grosszügiger und weiträumiger planen zu können. Es ist insgesamt, bei allem Verständnis für die Minderheit, eine Vorlage, die beiden Seiten, Verwaltung und Politik, die Möglichkeit gibt, sich in der Budgetierung verstärkt auf das Wesentliche zu konzentrieren und Prozesse, die im Kleinen ablaufen, etwas aussen vor zu lassen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheit abzulehnen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dieser Übergangsphase dann nicht lockern werden, sondern der Verwaltung dieses Korsett, in dem sie sich bewegen muss, wieder definieren werden.