preparatory:AB 276198
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-01
Wortprotokoll
Bei Artikel 9 Absatz 3 haben wir ganz offensichtlich eine der grösseren Baustellen dieses Gesetzes. Es geht hier um die Frage, ob die Meldeschwelle im Gesetz verankert werden soll. Der Bundesrat hat Ihnen hier nichts beantragt. In der Diskussion im Ständerat bestand dann aber ein Bedürfnis nach Klarheit.
Die heutige Regelung ist die, dass im Zweifel eine Meldepflicht besteht. Das möchte der Ständerat präzisieren und hat eine Formulierung gefunden, von welcher er am Schluss selber nicht ganz überzeugt war. Er hat daher die Bitte an den Nationalrat gerichtet, diese Formulierung zu überprüfen und zu präzisieren, weil sie in der ständerätlichen Diskussion fast am Schluss der Beratungen entstand.
Die Kommission des Nationalrates hat diesen Artikel in der ersten Lesung nicht genauer analysiert, und auch in der zweiten Debatte, nach der Rückweisung durch den Rat, gab es darüber keine Diskussion.
Jetzt gibt es drei verschiedene Varianten: Wir haben die Variante des Ständerates, von welcher er am Schluss selber nicht ganz überzeugt war und bei welcher er Sie gebeten hat, sich noch einmal darum zu kümmern. Zudem haben wir in dieser Frage zwei Minderheiten, nämlich die Minderheit I (Walder) und die Minderheit II (Nidegger).
Es ist ein ganz zentraler Punkt, und ich bitte Sie daher darum, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit diese Frage in der ständerätlichen Kommission noch einmal gründlich angeschaut werden kann. Eine wirklich vertiefte Debatte hat auch in Ihrer Kommission nicht stattgefunden. Es ist aber für dieses Gesetz ganz zentral, dass wir hier miteinander eine Formulierung finden, die den Bedürfnissen gerecht wird.
Aus unserer Sicht entspricht der Antrag der Minderheit I (Walder) eher dem, worüber auch der Ständerat diskutiert hat. Ich würde Sie, wenn Sie eine Abstimmung machen, bitten, einfach eine Differenz zu schaffen. Der Antrag der Minderheit I (Walder) liegt eher bei dem, was sich auch der Ständerat vorgestellt hat. Dann kann sich der Ständerat noch einmal vertieft mit dieser Frage befassen. Sie konnten es aus der ganzen öffentlichen Diskussion feststellen, dass das einer der zentralen Punkte dieser Vorlage ist.
Nachdem ich heute jetzt mehrmals gehört habe, dass man am Schluss, auch wenn es dazu Kompromisse brauche, eine Gesetzesvorlage wolle, die mehrheitsfähig sei, scheint es mir ganz, ganz zentral zu sein, dass Sie hier diese Differenz schaffen. Sie sollten einfach die Gelegenheit schaffen, sich noch einmal vertieft mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Ich würde Sie also bitten, nicht bei der Fassung der Mehrheit bzw. des Ständerates zu bleiben, denn es braucht diese Differenz, damit die Diskussion stattfinden kann.
Sie würden, wenn Sie eine Differenz schaffen würden, auch dem Willen des Ständerates entsprechen, das Thema noch einmal genau anzuschauen - und es muss genau angeschaut werden. Denn die Formulierungen, die hier gefunden [PAGE 20] wurden, sind wahrscheinlich noch nicht das Ende der Diskussion. Auch der Antrag der Minderheit I (Walder), den ich Ihnen mehrheitlich empfehle, ist wahrscheinlich im Rahmen der Kompromissfindung, in der wir stehen, noch nicht die definitive Fassung. Wichtig scheint mir aber, dass Sie eine Differenz schaffen. Wenn der Präsident eine Abstimmung zustande bringen sollte, die zu einer Differenz führt, wäre ich ihm dankbar.
Artikel 9 Absatz 3 ist eine Baustelle, die wir einfach noch miteinander bearbeiten müssen. Denn alles, was auf dem Tisch liegt, kann noch nicht die endgültige Lösung sein. Wenn Sie eine Lösung auf Gesetzesstufe wollen, dann braucht es wirklich eine Formulierung, die klar ist, zu der man sich bekennt und die in der Praxis dann auch so umgesetzt werden kann.
Das zu Artikel 9 Absatz 3.
Ich komme damit zu Artikel 11a Absatz 2bis, zur Minderheit Nidegger. Ich muss Sie hier darauf aufmerksam machen, dass Herr Nidegger etwas rückgängig machen möchte, was Sie in der Septembersession beschlossen haben. Sie haben in der Septembersession in Zusammenhang mit dem Geschäft 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates", genau das beschlossen. Herr Nidegger beantragt mit seinem Minderheitsantrag jetzt eigentlich, dies wieder rückgängig zu machen.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 11a den Antrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.
Dann komme ich zum zweiten Minderheitsantrag von Herrn Walder. Der Minderheitsantrag Walder betrifft Artikel 61 ZGB, es geht um die Eintragungspflicht der Vereine. Herr Walder greift hier ein Problem auf, das auch wir sehen, nur möchten wir es nachher in der Verordnung regeln, weil wir der Meinung sind, dass diese Bestimmung auf Gesetzesstufe zu einengend ist. Das Problem ist grundsätzlich erkannt, aber ich glaube, wir lösen es in der Verordnung besser. Die Schweiz ist ein Land der Vereine, und es braucht hier eine entsprechende Differenzierung. Wir sind der Meinung, dass es im Gesetz kaum möglich ist, dem gerecht zu werden.
Ich bitte Sie also, bei der Minderheit Walder der Mehrheit, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Dies meine Ausführungen zu den Minderheiten in Block 2. Wichtig scheint mir - um dies noch einmal zu sagen -, dass wir bei Artikel 9 Absatz 3 eine Differenz schaffen, damit wir uns mit dieser Thematik noch ausführlich und gründlich auseinandersetzen können, sowohl im Ständerat als auch nachher noch bei Ihnen.