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preparatory:AB 276231

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, diese Motion zu erfüllen. Die Problematik, die mit dieser Motion angegangen wird, beschäftigt uns natürlich. Das Anliegen ist nicht ganz neu. Wir haben schon in der Vergangenheit für 10 Prozent unserer Mitarbeiter - das heisst für etwa 3500 Leute - Telearbeit vorgesehen und dafür die technischen Voraussetzungen grundsätzlich zur Verfügung gestellt.

Der Lockdown vom Frühjahr hat diese Situation innerhalb kürzester Zeit völlig verändert. Wir mussten die betreffenden technischen Voraussetzungen erweitern. In Spitzenzeiten machten bis zu 25[NB]000 Mitarbeiter von zuhause aus Telearbeit. Diese Anzahl ist in der zweiten Phase zwar etwas zurückgegangen, sie ist aber immer noch aktuell.

Wir haben auch festgestellt, dass es Arbeiten gibt, die sich für Telearbeit eignen. Es gibt aber auch Arbeiten, die sich dafür nicht eignen. Wir gehen heute davon aus, dass es insbesondere bei der Vorgesetztenschulung noch einen entsprechenden Aufwand braucht, damit die Telearbeit von A bis Z durchorganisiert werden kann, sodass Arbeiten verteilt werden und sich Mitarbeiter zuhause auch wohlfühlen.

Es sind auch entsprechende Auflagen festzulegen. Wir sind der Meinung, dass es dazu im Gesetz wahrscheinlich eine entsprechende Anpassung braucht. Die Frage der Pflicht oder des Rechtes ist im Motionstext beispielhaft genannt. Ich gehe nicht davon aus, dass wir für sämtliche Mitarbeiter ein Recht auf Homeoffice schaffen. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Der Grenzwächter oder der Armeeangehörige kann in Gottes Namen nicht von zuhause aus arbeiten. Im Vertrag muss festgelegt werden, wer was kann.

Aber auch um Sicherheit zu schaffen, ist es notwendig, dass wir hier Klarheit schaffen. Wir haben in diese Richtung Massnahmen angedacht und erste Erfahrungen gesammelt. Wir würden diese in den weiteren Arbeiten mitberücksichtigen.

Es geht ja nicht nur um Heimarbeit, sondern auch um Coworking, etwa wenn ich an Herrn Romano denke, also um Arbeitsplätze, die wir im Tessin zur Verfügung stellen. Die Arbeit erfolgt nicht von zuhause aus, sondern von anderen Orten - in Zürich, in Genf oder ich weiss nicht wo -, mit entsprechenden Einrichtungen, die wir allenfalls zusammen mit anderen Bundesbetrieben aufbauen.

Die Arbeitswelt ist etwas im Umbruch. Der Bund möchte partizipieren, damit wir auch in Zukunft Mitarbeiter haben. Es ist aber ein Nehmen und Geben. Das müssen wir schon auch klar sehen. Es geht nicht nur um Erleichterungen aufseiten [PAGE 28] der Arbeitnehmer. Es braucht eine Situation, von der beide profitieren.

In dem Sinn empfehlen wir, die Motion anzunehmen.

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