AB 276374
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02
Wortprotokoll
Wir machen strukturelle Reformen, und am Schluss der Übung kommt ein tiefer dreistelliger Millionenbetrag heraus, den wir einsparen können. Das sieht nach nicht sehr viel aus, aber hinter dieser Vorlage steckt sehr viel Arbeit. Wir haben uns eben nicht um ein Sparprogramm bemüht, sondern haben vielmehr versucht, Prozesse und Abläufe zu analysieren und zu verbessern. Das ist eine der Aufgaben, die auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vorgesehen und regelmässig zu erfüllen ist.
Auch wenn der Betrag relativ bescheiden ist, ist der ausgelöste Prozess aus unserer Sicht ausserordentlich wertvoll. Die gesamte Verwaltung hat sich nämlich mit diesen Fragen der Effizienzsteigerung und der organisatorischen Verbesserungen befasst. Am Schluss sind 36 Massnahmen herausgekommen, wobei nur wenige dieser Massnahmen eine [PAGE 24] Gesetzesänderung bedingen, wie wir sie Ihnen nun vorschlagen. Es haben bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt werden können, was Erfolge erzielt hat. Dies betrifft insbesondere den Hoch- und Tiefbau, die Informatik und die Publikationen; damit konnte der Haushalt um effektiv 50 Millionen Franken entlastet werden. Doch auch die Überprüfung der Prozesse führt zu einer Verbesserung der Abläufe, was entsprechende Auswirkungen haben wird, da durch effizientere Prozesse die jeweiligen Stellen bei der Bundesverwaltung nicht ausgebaut oder gar eingespart werden können. Es handelt sich um einen ständigen Prozess, der auch durch die Digitalisierung und die Programme, die wir Ihnen jeweils unterbreiten, zu entsprechenden Einsparungen führt. Vielleicht ist "Einsparungen" ein grosses Wort; jedenfalls aber kann das Wachstum der Verwaltung, die ständig neue Aufgaben übernehmen muss, zumindest etwas gedämpft werden.
Die Vorlage, die Sie heute zu behandeln haben, betrifft verschiedene Aspekte:
1.[NB]Die gesetzlichen Grundlagen zur Gewährung von Bürgschaften im Kulturförderungsgesetz, im Filmgesetz und im Umweltschutzgesetz sollen dahingehend geändert werden, dass die Gewährung von Bürgschaften aufgehoben wird. Das führt nicht zu wesentlichen Einsparungen, doch der gesamte administrative Prozess fällt weg.
2.[NB]Die amtliche Vermessung und ihre Finanzierung soll - so etwas ist bei Verbundaufgaben üblich - neu im Geoinformationsgesetz und nicht mehr in einer parlamentarischen Verordnung geregelt werden. Die neue Regelung stärkt das Instrument der Steuerung und der Programmvereinbarungen, die durch das Bundesamt insbesondere mit den Kantonen abgeschlossen werden.
3.[NB]Dann geht es um das Subventionsgesetz. Beitragsgewährende Bundesämter sind neu zur Erstellung einer risikoorientierten Berichterstattung verpflichtet und sollen schriftliche Prüfkonzepte erstellen. Das wird den Bereich der Subventionsgesetzgebung straffen, weil man sie dann immer wieder anschauen und Rechenschaft darüber ablegen muss, welche Aufgaben damit erfüllt werden können.
4.[NB]Mit einer neuen Regelung im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei nicht fristgerecht eingereichten Steuerdeklarationen eine Steuerveranlagung nach Ermessen durchgeführt werden kann. Damit können Steuerausfälle vermieden und der Prozess entsprechend abgekürzt werden.
5.[NB]Wir sehen weiter Änderungen im Eisenbahngesetz und im Bundesgesetz über den Bahninfrastrukturfonds vor. In diesem Bereich soll die Indexierung der Einlagen in den BIF mit dem Landesindex für Konsumentenpreise vorgenommen werden, sodass die Einlagen nicht schneller steigen als die Einnahmen. Hier werden Einsparungen erzielt, ohne dass die Aufgabenerfüllung im Eisenbahngesetz und im Bahninfrastrukturfondsgesetz beeinträchtigt wird.
6.[NB]Schliesslich haben wir vorgeschlagen, die Finanzierung der Post- und Fernmeldeüberwachung zu überprüfen. Das betrifft das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Ihre Kommission und auch der Nationalrat haben entschieden, einen Teil davon auszugliedern und dafür eine separate Vorlage zu machen. Das ist auch in unserem Sinn. Wir können damit leben.
Das sind die gesetzlichen Änderungen, die notwendig sind. Sie verbessern vor allem Prozesse und Abläufe, führen zu einer effizienteren Kontrolle in der Verwaltung und stärken damit das Kostenbewusstsein in diesen Bereichen.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist eine der Aufgaben der rollenden Aufgabenüberprüfung, die sich nicht als Sparprogramm präsentiert, sondern die Verwaltung zwingt, ihre Prozesse und Abläufe zu überprüfen. Sie stärkt das Kostenbewusstsein in diesen Fragen. Von 36 Massnahmen haben Sie noch sechs zu bewilligen. Die übrigen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.