preparatory:AB 276400
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02
Wortprotokoll
Die Motion stammt aus dem Jahr 2015. Der Nationalrat hat sie vor ziemlich genau vier Jahren, im Jahr 2017, angenommen. Ihre WAK hat dann die Behandlung sistiert. Im Rahmen der STAF stand ja ein Teil des Inhalts zur Diskussion. Jetzt haben Sie diese Motion sozusagen wieder hervorgenommen.
Aus Sicht des Bundesrates spricht vieles gegen die Motion. Ich möchte Ihnen die wichtigsten Punkte noch einmal kurz in Erinnerung rufen. Die Motion ist wenig zielgerichtet, denn sie konzentriert sich nicht nur auf tatsächlich getätigte Forschungs- und Entwicklungsausgaben, sondern auch auf geplante. Damit wird der Mitnahmeeffekt möglicherweise wirklich sehr gross. Von der Massnahme würden nur Unternehmen profitieren, die einen Gewinn erzielen. Das ist typischerweise bei Start-ups und in Krisenzeiten bei vielen Unternehmen eben nicht der Fall.
Der Vorstoss ist so, wie er aufgegleist ist, auch administrativ komplex. Es fehlt an klaren Kriterien, um zu beurteilen, ob eine Rückstellung noch gerechtfertigt ist oder ob sie schon aufzulösen ist. Dadurch würden Anreize zur Auflösung der Rückstellungen in ertragsschwachen Zeiten gesetzt. Bei einer Auftragsvergabe an Dritte ist die Beurteilung typischerweise einfacher, als das mit der Neuerung der Fall wäre.
Die Massnahme käme, anders, als es von Frau Badran dargestellt wird, nicht primär den KMU zugute, da sich das zulässige Ausmass der Rückstellung durch die Höhe des steuerbaren Gewinns bestimmt und keine Obergrenze besteht. In absoluten Frankenbeträgen würden Grossunternehmen am stärksten profitieren. Das kann man wollen oder nicht. Frau Badran hat aber eigentlich die KMU im Fokus. Dieses Ziel wird mit der Motion nicht erreicht.
In der STAF sind die Forschungs- und Entwicklungsabzüge jetzt eigentlich eingebaut. Sie werden von den meisten Kantonen auch eingesetzt. Das Instrument, wie wir es in der STAF propagiert haben, ist auch zielgerichteter. Es konzentriert sich auf die getätigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und nicht auf geplante. Man könnte also sagen, dass wir mit der STAF ein präziseres Instrument als jenes geschaffen haben, das die Motion will. Mit der STAF hat die Mehrheit der Kantone im Forschungs- und Entwicklungsbereich einen Abzug gewährt, der inzwischen auch international akzeptiert ist.
Man kann also sagen, dass das Ziel der Motion aus dem Jahr 2015, die wenig präzis ist, durch die präzisere Formulierung der STAF so erfüllt ist, dass diejenigen eine Entlastung erhalten, die man auch damals im Auge hatte. Damit würde ich meinen, dass die Motion bald sechs Jahre nach der Einreichung, wie das oft der Fall ist, durch die gesetzgeberischen Tätigkeiten überholt ist.
Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.