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preparatory:AB 276557

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal Folgendes vorausschicken: Hier im RTVG-Bereich geht es auch darum, wie man die Märkte für die Privaten etwas besser einstellen kann. Es geht hier nicht nur darum, dass man einfach Subventionen ins System pumpt. Es ist durchaus legitim, auch wenn es um die Digitalisierung geht, sich Gedanken darüber zu machen, wo zum Beispiel auch einmal die Grenze des SRG-Mandats liegt. Das betrifft Artikel 26a. Dort haben wir einfach andere Auffassungen. Die SP möchte am liebsten sowieso nur die SRG haben, während ihr die privaten Medien etwas ein Dorn im Auge sind. Das kam jetzt auch etwas zum Ausdruck. Man will denen nichts gönnen.

Aber es ist doch absurd, Kollege Aebischer, Kollege Pult, wenn man in einer Zeit, in der man auf der einen Seite im Online-Bereich Paywalls - Bezahlschranken - für die Textbeiträge aufzieht, auf der anderen Seite der SRG erlaubt, Textbeiträge zu schalten, die keinen Sendungsbezug haben; dies in einem Umfang, dass man damit alle 24 Stunden eine ganze Tageszeitung drucken könnte. Der Verband Schweizer Medien hat das einmal gemacht. Bei der SRG ist online eine Riesenflut von Textbeiträgen vorhanden, die nicht zwingend mit Sendungen zusammenhängen.

Wenn Sie die heutige SRG-Konzession ansehen, Herr Aebischer und Herr Pult, dann wird klar, dass Sie hier einfach Quatsch erzählt haben. Sogar im RTVG, in Artikel 24, hat die SRG nur den Programmauftrag, die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen zu versorgen. Schon heute besteht im RTVG kein anderer Auftrag. Artikel 29 RTVG sagt dann auch noch, die SRG solle bei den nicht festgelegten Tätigkeiten die anderen Medienhäuser nicht beeinträchtigen. Die Subsidiarität ist also auch festgehalten. Wenn zum Beispiel Online-Beiträge zu "My School" usw. existieren, sind diese klar erlaubt, weil es dazu eine Sendung gibt; es ist Unsinn, was Sie erzählen.

Ein weiteres Thema ist die Krisenzeit. Die Leistungen in Krisenzeiten sind in Artikel 24 der Konzession geregelt. Die Krisenkommunikation erfolgt sowieso nur im Radio. Es gibt keine Aufgabe der SRG, die Krisenkommunikation im TV zu machen. Es ist schon heute in der SRG-Konzession so festgehalten, dass die Radioprogramme der SRG und der anderen Radioveranstalter dafür verantwortlich sind. Sie müssen einmal die Konzession und das RTVG lesen, bevor Sie solchen Unsinn erzählen.

Wenn man dann die SRG ansieht, so merkt man, dass es in der Medienwelt ja gar nicht einmal bestritten ist, dass man dort etwas zurückfahren sollte. Der Verband Schweizer Medien ist froh, wenn in der Zeit, in der seine Mitglieder die Bezahlschranken hochfahren, bei den Textbeiträgen der SRG, die keinen direkten Sendungsbezug haben, etwas heruntergefahren wird. Da ist überhaupt kein Dissens da - im Gegenteil! Dort ist eben das Marktpotenzial für die Privaten grösser.

Ebenfalls nicht richtig ist, dass das dann irgendwie abwandert, denn es geht ja um die lokale Berichterstattung. Auch hier ist also das Damoklesschwert aus Kalifornien und so weiter einfach fehl am Platz. Heute schon hat die SRG zum Beispiel nicht die Möglichkeit, spezifisch lokale Programme zu senden. Auch noch im Rahmen der letzten RTVG-Revision hat man zum Beispiel bei den Radioprogrammen die Regionaljournale auf maximal eine Stunde begrenzt - absichtlich, damit eben dort die Privaten die Möglichkeit haben, im Markt zu sein.

Aber Sie wollen unbedingt weder mehr Möglichkeiten noch längere Spiesse für die Privaten im Markt. Diese Ansicht mag ich Ihnen zwar gönnen, aber sie ist in Bezug auf die Medienvielfalt, die Qualität und die Ausgeglichenheit falsch.

Ich komme noch kurz zur Aus- und Weiterbildung: Auch dort müssen wir schauen, dass wir nicht eine "Lex MAZ" ins Gesetz aufnehmen. Die "unabhängigen Institutionen" waren nämlich in der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates nicht vorhanden. Zudem ist es richtig, dass auch zum Beispiel Ringier und die CH Media jungen Leuten über Volontariate die Möglichkeit geben, überhaupt erst einmal Journalistinnen und Journalisten zu werden. Auch dort ist es, in einer Art Checks and Balances, nicht schlecht, wenn nicht nur eine Institution, sondern mehrere Angebote unterstützt werden können, da wir sonst einen Einheitsbrei riskieren.

Ich komme noch zu den Mediengutscheinen für junge Erwachsene: Hier bitte ich Sie, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Ansonsten können wir in Zukunft nur über direkte Subventionierungen sprechen, die einfach nach Umsatz, wenn es um den Förderungsteil der Online-Medien geht, direkt in die Medienhäuser fliessen. Sie, ebenso wie die jungen Leute, hätten dann keinerlei Möglichkeit mehr, aktiv Medienangebote zu fordern und mitzubestimmen. Hier präsentiere ich Ihnen einfach eine mögliche Lösung, die übrigens auch finanziell absolut verkraftbar wäre, damit die jungen Leute - solche Gedanken hat es zum Beispiel im Kanton Waadt, aber auch im Kanton Bern gegeben - die Möglichkeit haben, im Jahr ihrer Volljährigkeit, mit 18 Jahren, ein Medienangebot zu wählen, das ihnen dann vom Bund zu maximal 50 Prozent und mit maximal 100 Franken vergütet würde.

Das Bundesamt für Statistik gibt an, dass jedes Jahr etwa 85[NB]000 Personen volljährig werden. Rechnet man das mal 100 Franken, ergibt das 8,5 Millionen Franken - bei der RTVG-Abgabe sind 1,2 Milliarden Franken drin! Da haben wir also mehr als genügend Geld, um den jungen Leuten, den zukünftigen Konsumentinnen und Konsumenten in der digitalen Medienwelt, etwas unter die Arme zu greifen. Vielleicht ist es am Ende etwa die Hälfte, die dieses Angebot überhaupt bezieht. Dann wären wir bei 4 bis 5 Millionen Franken Kosten pro Jahr - absolut erträglich also -, und wenn sich die Kantone noch etwas stärker daran beteiligen, ist das wirklich bezahlbar.

Ja, es wurde nicht vernehmlasst. Aber bei diesem "Vernehmlassungs-Eiertanz" muss ich Ihnen eines sagen: Genauso war es zum Beispiel auch damals hier im Rat und im UVEK, als beim CO2-Gesetz in der Differenzbereinigung aus dem Nichts, quasi aus der Hüfte geschossen, eine Flugticketabgabe beschlossen und ein Klimafonds für 1,2 Milliarden Franken eingerichtet wurde - und hier geht es um 4 bis 5 Millionen Franken! Somit kann das kein Argument sein.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.