preparatory:AB 276577
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Jetzt sind wir im Teil der Debatte zur ominösen Online-Medien-Förderung, und dieses Gesetz hat den grossen Nachteil, dass der Verteilkampf bereits entbrannt ist. Frau Bundesrätin Sommaruga hat schon beim Postgesetz darauf hingewiesen, man müsse dann die indirekte Presseförderung, die Subventionen in diesen Gefässen, mit den Subventionen abstimmen, die man hier spricht, weil das Ziel dann wäre, dass alle gleich viel erhalten. Herr Aebischer hat das eindrücklich bestätigt. Ich habe immer gemeint, es ginge hier um Qualität und Vielfalt. Aber offensichtlich ist es jetzt so, dass der Verteilkampf notwendig ist und dass das Ziel ist, dass möglichst alle gleich viel erhalten. Das sind die Worte, die in den Voten meistens gefallen sind. Es ist eine sehr bedenkliche Entwicklung.
Was genau unterstützungswürdig ist, ist dann eben sehr schwierig zu beurteilen, und Herr Kollege Töngi hat hier den Gesetzestext nicht komplett durchgelesen. Es ist nicht so, dass dann im Online-Bereich nur Medien förderungswürdig sind, bei denen eine Bezahlschranke besteht. In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a dieses Gesetzes ist vielmehr als Voraussetzung festgehalten, dass mit dem Online-Medienangebot ein bestimmter Mindestnettoumsatz aus freiwilligen oder obligatorischen Gegenleistungen für die Nutzung des Angebots erzielt wird. Das heisst, dass bei den Online-Medien alle, die einen Gönner- oder Sympathisantenstatus kennen, tendenziell dann auch unterstützungswürdig sind. Das wurde ja in der Kommission so bestätigt. Ich denke also nicht, dass hier dann eine reine Bezahlschranke die Grenze darstellt. Das zeugt davon, dass man hier schon relativ viele Medien an den Tropf hängen will. Das ist das eine.
Das andere ist Folgendes: Man züchtet hier - ich benutze das Wort Züchtung bewusst - im Online-Bereich Medien, die sich nur noch daran ausrichten, dass sie organisatorisch, betriebswirtschaftlich und vor allem auch bezüglich der Grössenordnung ihrer Präsenz in den Regionen richtig aufgestellt sind, damit sie möglichst viel Geld erhalten. Wenn Sie 60 Prozent - nach Meinung der Mehrheit - Umsatzfinanzierung wollen, dann bedeutet das: Wenn Sie 500[NB]000 Franken anrechenbaren Umsatz haben und dann noch 60 Prozent dazu erhalten, ergibt das 800[NB]000 Franken, die Sie pro Jahr ausgeben können. Das ist ein Faktor von 1,6. Das sind dann alles Medienunternehmungen, die nie mehr überlebensfähig wären, wenn man diese Subventionierung jemals wieder abschaffen würde. Dessen muss man sich einfach in diesem Saal klar bewusst sein.
Mit dem Teil zur Förderung von Online-Medien züchtet man Medienunternehmen heran, die von Anfang an und per definitionem nicht mehr überlebensfähig sind: Sie können nicht von einem Jahr aufs nächste einen Anteil von 60 Prozent des Umsatzes nicht mehr kriegen und meinen, sie könnten überlebensfähig sein. Es gibt also eine Züchtung von Staatsmedien im Online-Bereich, und das ist bedenklich.
Dann schafft man es noch, eine Holdingklausel zu machen, die besagt, dass Medien, die durchaus regionale Angebote anbieten - sei das in Bern, in der Zentralschweiz, in der Romandie oder wo auch immer -, bestraft werden, wenn sie in einer grossen Holding organisiert sind, in der man Kosten verteilt und auch einsparen kann. Damit bestraft man ausgerechnet jene Unternehmungen, die heute schon betriebswirtschaftliche Überlegungen machen, wie man sich im Markt effizienter bewegen kann. In einem Anflug von Medien-Regionalpolitik wird dann gesagt, alles, was möglichst kleinräumig und möglichst unabhängig sei, würde dann unterstützt. Ob die Qualität dann stimmt, ist sekundär, Hauptsache, man hat irgendeinen Verteiler gemacht.
Anders gesagt: All die Lokalblätter oder Lokalmedien, die Sie auch kennen und die entsprechend in einer Holdingstruktur drin sind, werden dann bestraft, und das sind ja meistens auch die Treiber des Lokaljournalismus. Das kann man machen, aber ich habe, wie Kollege Fluri auch, halt schon den Eindruck, dass es im Bundesstaat wahrscheinlich nichts Ungerechteres gibt als die Verteilung einer Subvention.
Aus dieser Optik wird dieses Gesetz hier eigentlich gar niemandem helfen. Es ist ein Gesetz, mit dem panisch versucht wird, irgendwie nach gewissen Kriterien Geld zu verteilen. Sie schaffen hier Medienhäuser, die ohne diese staatlichen Hilfen nicht überlebensfähig sind. Sie haben es in grossen Teilen auch verpasst, im Bereich RTVG die Marktkräfte etwas korrekter für die Privaten spielen zu lassen. Ich kann das auch sagen: Die Mehrheit der FDP-Fraktion wird die Minderheit II (Rutz Gregor) unterstützen, die diesen Teil ganz streichen will. Es ist auch aus liberaler Sicht sehr fragwürdig, ob wir zukünftig Medienhäuser wollen, die nicht auf eigenen Beinen stehen können. Wenn sie schon die vierte Gewalt im Staat sein wollen, ist die Frage wirklich berechtigt, ob sie die Hand, die sie füttert, am Ende effektiv noch beissen werden.
Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, diesen letzten Teil der Vorlage dann abzulehnen.