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preparatory:AB 277229

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-04

Wortprotokoll

Grundsätzlich können Sie das so legiferieren. Ich mache auf das geltende Arbeitsgesetz aufmerksam, das Sonntagsarbeit grundsätzlich verbietet. Die Kantone haben die Möglichkeit, viermal im Jahr Sonntagsverkäufe vorzusehen, und es gibt Sonderbestimmungen für Kioske, Bäckereien, Blumenläden usw. - das kennen Sie. Es nutzen nicht alle Kantone diese Ausnahmeregel und machen die vier Sonntagsverkäufe.

Ich habe eine gewisse Sympathie für diesen Artikel, das muss ich Ihnen sagen. Ich war lange selbst mit dem Detailhandel liiert, und wir hatten nie Mühe, Leute für die Sonntagsarbeit zu finden. Es gibt viele, die gerne am Sonntag arbeiten. Sie haben dann in ihrer Freizeit unter der Woche mehr Möglichkeiten, weil sie eher allein sind - es gibt eben auch diese Leute. Wir haben in der Schweiz Hunderttausende Menschen, die am Sonntag arbeiten: im Gesundheitswesen, im Tourismus, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft usw. Es ist also nicht etwas völlig Neues.

Wir müssen aufpassen: Der Detailhandel hat schon eine Krise. Das wäre für mich noch ein Argument. Wir müssen dem Detailhandel Sorge tragen. Hier Arbeitsstellen zu schützen, könnte auch ins Gegenteil münden. Wir kennen den Einkaufstourismus; man geht ins Ausland, kauft nicht in der Schweiz, weil wir Sanktionen haben, weil wir restriktive Öffnungszeiten haben. Da hätten die Kantone die Möglichkeit, am Sonntag zu öffnen - sie können, aber sie müssen nicht. Das wäre ein Argument. Natürlich werden wir auch immer mehr in den Online-Handel abdriften. Das können wir mit diesem Sonntagsverkauf auch nicht ändern. Aus diesen Gründen hätte ich aber eine gewisse Sympathie für diese Möglichkeit.

Es ist Ihr politisches Ermessen. Der Bundesrat hat sich nicht damit befasst. Das geltende Gesetz sieht das Verbot vor. Hier sehen Sie eine Ausnahmebestimmung vor. Sie haben zu ermessen, was Sie tun wollen.